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Urteil Unzulässige Videoanlage zur Verhinderung von Schmierereien
Schlagworte
Unzulässige Videoanlage zur Verhinderung von Schmierereien
Leitsatz
Der Mieter kann Entfernung einer Videoanlage verlangen, wenn die Gefahr von Eigentumsverletzungen nach Einbau einer funktionstüchtigen Schließanlage nebst Gegensprechanlage mit Videobild maßgeblich gemindert ist.
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