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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 649)
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62 S 120/05 - Angabe des richtigen Rasterfeldes bei Mieterhöhungsverlangen notwendigLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist formell unwirksam, wenn der Vermieter ein falsches Rasterfeld des Mietspiegels angibt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.07.2005
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62 S 162/05 - Volle Umlegung der Fernwärmekosten; Wärmecontracting; Substantiierungspflicht für Verstoß gegen WirtschaftlichkeitsgebotLeitsatz: 1. War schon bei Beginn des Mietverhältnisses das Haus an das Fernwärmenetz angeschlossen, kann bei einer Heizkostenabrechnung der Vermieter die ihm berechneten Kosten des Versorgungsunternehmens ohne Abzug geltend machen. 2. Der Mieter muß hinreichend substantiieren, daß der Vermieter gegen das Gebot der ordentlichen Bewirtschaftung verstoßen hat oder daß die Abrechnungen des Wärmelieferanten falsch sind.LG Berlin18.08.2005
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62 S 230/05 - Ablauf des vierjährigen Kündigungsausschlusses unabhängig von der Kündigung zum MonatsendeLeitsatz: 1. Die Vier-Jahres-Frist gemäß § 557 a Abs. 3 BGB beginnt mit Abschluß des Mietvertrages zu laufen. 2. Eine Aufrechterhaltung eines unzulässigen Kündigungsausschlusses ist bei nach dem 1. September 2001 abgeschlossenen Staffelmietvereinbarungen nicht möglich, anders als noch zu § 10 Abs. 2 Satz 6 MHG kann also der Kündigungsausschluß nicht für den Zeitraum von vier Jahren aufrechterhalten bleiben. 3. Fällt der Ausschluß des Kündigungsrechts auf einen Tag vor Monatsende, ändert dies nichts daran, daß eine Kündigung dann zum Monatsende ausgesprochen werden muß (hier: Mietvertragsabschluß am 6. September 2003; Kündigung zum 30. September 2007).LG Berlin12.09.2005
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62 S 297/04 - Turnusgemäß auszuführende Schönheitsreparaturen; starre RenovierungspflichtenLeitsatz: Eine mietvertragliche Formularklausel, wonach im allgemeinen Schönheitsreparaturen in bestimmten angegebenen Zeitabständen erforderlich werden, führt im Zusammenwirken mit einer weiteren Klausel, wonach die Schönheitsreparaturen turnusgemäß auszuführen sind, nicht zu (unzulässigen) starren Renovierungspflichten und damit auch nicht zu einer Unwirksamkeit der Überwälzungsklausel auf den Mieter insgesamt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.01.2005
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62 S 301/04 - Eingeschränkte Verpflichtung des Mieters zu Schönheitsreparaturen bei laufendem MietverhältnisLeitsatz: 1. Hat der Mieter die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen übernommen, kann der Vermieter auch während des Mietverhältnisses die Ausführung der Arbeiten oder einen Vorschuß dafür verlangen; eine Substanzgefährdung ist nicht erforderlich. 2. Voraussetzung ist jedoch, daß die Arbeiten fällig sind; die üblichen Renovierungsfristen sind hierzu nicht heranzuziehen, sondern die Arbeiten sind erst dann fällig, wenn über den rein optischen Mangel hinaus eine unzumutbare Beeinträchtigung des Wohnwertes erreicht ist. 3. Einem etwaigen Insolvenzrisiko des Mieters kann der Vermieter durch Vereinbarung einer Mietsicherheit begegnen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin10.01.2005
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62 S 321/04 - Betriebskostenabrechnungskorrektur auch nach Mietende möglichLeitsatz: Der Vermieter kann grundsätzlich bei der nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer durch das Finanzamt eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen. Das ist auch dann möglich, wenn das Mietverhältnis inzwischen nicht mehr besteht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin21.03.2005
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62 S 349/04 - Schönheitsreparaturen; Differenzberechnung für unterlassene Schönheitsreparaturen; DarlegungslastLeitsatz: Haben die Parteien eine gemeinsame Wohnungsübergaben durchgeführt und den Zustand der Räume in einem von ihnen gemeinsam unterzeichneten Begehungsprotokoll dokumentiert, so handelt es sich um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, so daß der Mieter mit ihm bekannten oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannten Einwendungen ausgeschlossen ist, soweit es sich um aus dem Mietvertrag in Betracht kommende Ansprüche handelt. Das Schuldanerkenntnis erfaßt nicht Verpflichtungen, von denen die Parteien davon ausgehen, daß sie nach Maßgabe des Mietvertrages ohnehin nicht bestehen.LG Berlin21.02.2005
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62 S 367/04 - Betriebskostenabrechnung mit SollvorschüssenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung unter Berücksichtigung von Sollvorauszahlungen ist nicht formell unwirksam. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Mieter klar erkennen kann, daß die eingestellten Sollvorschüsse nicht seinen tatsächlichen Zahlungen entsprechen und er den Umfang seiner Leistungen auf die Vorauszahlungen ohne Schwierigkeiten selbst ermitteln kann. Korrigiert der Vermieter nach Ablauf der Ausschlußfrist die Abrechnung und stellt die tatsächlichen Vorauszahlungen ein, ist er mit der Geltendmachung des sich daraus ergebenden höheren Nachforderungsbetrages nicht ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin10.02.2005
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62 S 37/05 - Unzulässige Videoanlage zur Verhinderung von SchmierereienLeitsatz: Der Mieter kann Entfernung einer Videoanlage verlangen, wenn die Gefahr von Eigentumsverletzungen nach Einbau einer funktionstüchtigen Schließanlage nebst Gegensprechanlage mit Videobild maßgeblich gemindert ist.LG Berlin23.05.2005
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62 S 375/04 - Kündigung wegen ZahlungsverzugsLeitsatz: Ein kündigungsbegründender Zahlungsverzug liegt nicht vor, wenn der Mieter zwei aufeinanderfolgende Monatsmieten auf ein Konto mit einer vom Vermieter irrtümlich falsch angegebenen Kontonummer überweist und er von diesem Irrtum bei Leistung der Zahlung keine Kenntnis hat.LG Berlin07.03.2005