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11 T 13/08 - Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses; Ausschluss der Anwendung des § 545 BGB; stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses; konkludente VertragsverlängerungLeitsatz: Trotz des wirksamen Ausschlusses der Regelung des § 545 BGB (stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses) kann das Verhalten der Mietvertragsparteien nach dem Vertragsende ergeben, dass sie das Mietverhältnis aufgrund einer stillschweigenden oder konkludenten Vereinbarung fortgesetzt haben. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam04.04.2008
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67 S 294/07 - Minderung wegen Wohnflächenabweichung um mehr als 10 %; Einbeziehung der Balkonfläche; Berechnung der WohnflächeLeitsatz: Für die Beurteilung, ob eine Minderung wegen negativer Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % gerechtfertigt ist, ist die Fläche des dem Mieter allein zugänglichen Balkons auch dann mit einzubeziehen, wenn dieser im Mietvertrag nicht aufgeführt ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin03.04.2008
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62 S 428/07 - Mietvertragsabschluss mit Vereinsvertretern; Wirkung der Erklärung des Vertreters; Partei des Mietvertrages; Mieter nur der im Mietvertragskopf (Rubrum) Aufgeführte; Anmietung im eigenen Namen für einen Dritten; mehrdeutige Erklärung; Beweislastverteilung für Vertretung; Handeln im fremden Namen; Zusammenschau von Vertragskopf und Unterschriftsleiste; unternehmensbezogenes GeschäftLeitsatz: Mieter ist nur der, der im Mietvertragskopf auch als Mieter vorgesehen ist. Ist das eine Naturalpartei, wird diese Mieterin, selbst wenn sie in einem Zusatz als Geschäftsführer eines Vereins bezeichnet wird. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin31.03.2008
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62 S 346/07 - Mieterhöhung mit veraltetem Mietspiegel; Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; Bad; Mietereinbauten; Umfang der gemieteten Sache lt. MietvertragLeitsatz: 1. Der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen mit dem zum Zeitpunkt dessen Abgabe gültigen Mietspiegel begründet hat, braucht auch nicht im Prozess ausdrücklich auf den zur Zeit des Zugangs aktuellen und maßgebenden Mietspiegel Bezug zu nehmen. 2. Ist laut Mietvertrag nur eine Toilette vermietet, ist der Vermieter dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass in Abweichung vom Vertragstext auch ein Bad zur Verfügung gestellt wurde. Die vorhandene Ausstattung mit einem gefliesten Wannenbad hat bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete außer Betracht zu bleiben, wenn diese Ausstattung vom Mieter eingebracht worden ist. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.03.2008
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62 S 376/07 - Anspruch auf Untervermietung bei Mietermehrheit; Deckung der WohnkostenLeitsatz: 1. Es genügt, dass nur einer von zwei Mietern ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung geltend machen kann, weil einer der Mieter die Wohnung verlassen hat und der verbleibende Mieter zur Deckung der Wohnkosten einen oder mehrere Dritte aufnehmen will. 2. Wer befugt ist, den Klageanspruch nach materiellem Recht in eigner Person geltend zu machen, ist grundsätzlich auch im Prozess aktivlegitimiert. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin27.03.2008
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63 S 246/07 - Pflicht des Gerichts zur Terminierung nach Ablauf der (neuen) Zustimmungsfrist bei nachgeholtem Mieterhöhungsverlangen; faires Verfahren; notwendige Vertagung; zu kurzfristige Terminierung; Behebung von Mängeln im Zustimmungsprozess; unzulässige Klage; Vertagungspflicht; Prozessökonomie; noch laufende Zustimmungsfrist; Klagefrist; Sachentscheidung; Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung; TeilurteilLeitsatz: Ein Gericht ist im Rahmen des Grundsatzes des fairen Verfahrens gehalten, zeitlich so zu terminieren, dass eine (neue) Zustimmungsfrist im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens nach § 558 b Abs. 3 BGB eingehalten wird; notfalls muss das Gericht vertagen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.03.2008
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63 S 316/07 - Mietminderung; Mieterhaftung für Feuchtigkeitsschäden; vertragsgemäßer Zustand der Mietsache; üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen; Wärmedämmung; Wohnklima; übermäßigen Tauwasserbildung; Schimmelbildung; bei Errichtung geltende bauliche Anforderungen; Stand der Technik; üblicher Standard von Altbauten; Heizungs- und Lüftungsverhalten des Mieters; Grundkenntnisse der Zusammenhänge von Luftfeuchtigkeit und Temperatur; WärmebrückenLeitsatz: Der Wohnungsmieter kann (nur) erwarten, dass die Räume einen Wohnstandard aufweisen, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Hierbei sind insbesondere das Alter, die Ausstattung und die Art des Gebäudes zu berücksichtigen. Das gilt auch für die Wärmedämmung des Hauses und das Wohnklima. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.03.2008
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63 S 398/07 - Minderungsausschluss wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels; erhöhte Lärmbeeinträchtigung wegen Ausbaus einer FernbahnstreckeLeitsatz: Ein Mieter, der eine Wohnung im Bereich einer bereits vorhandenen Bahn-Trasse gemietet hat, kann nicht deshalb eine Mietminderung geltend machen, weil diese nach Abschluss des Mietvertrages zur ICE-Strecke mit erhöhter Lärmbelästigung ausgebaut worden ist. (Leitsatz des Einsenders)LG Berlin14.03.2008
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65 T 165/07 - Kein Rechtsmittelverzicht aufgrund Begründungsverzichts für Kostenentscheidung nach gerichtlichem VergleichsabschlussLeitsatz: Allein der Verzicht der Parteien auf eine Begründung der Kostenentscheidung bietet noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für einen gleichzeitigen Rechtsmittelverzicht auf die sofortige Beschwerde nach § 91 a Abs. 2 ZPO. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin07.03.2008
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67 S 9/08 - Orientierungshilfe zum Berliner Mietspiegel; moderne Isolierverglasung; Speisekammer als Abstellraum; fehlender Balkon; nicht nutzbarer Balkon; Wohnumfeld; Schallschutz; stark vernachlässigte Umgebung; Trinker und Hunde alkoholkranke Personen; Ausschankgelegenheiten; KaltwasserzählerLeitsatz: 1. Sind mehrere Fenster zur Straße sowie die Balkontüren mit isolierverglasten Fenstern ausgestattet worden, ist das Merkmal "überwiegend moderne Isolierverglasung" unabhängig davon erfüllt, ob ein erheblicher Schallschutz erreicht wird. 2. Auch die von der Küche aus zugängliche Speisekammer ist als "Abstellraum innerhalb der Wohnung" anzusehen. 3. Ein fehlender Balkon ist nicht einem "nicht nutzbaren Balkon" gleichzustellen. 4. Das Merkmal "stark vernachlässigte Umgebung in einfacher Wohnlage" ist nicht allein dadurch erfüllt, dass sich im Straßenbild der Wohngegend alkoholkranke Personen vor diversen Ausschankgelegenheiten zusammen mit einer Vielzahl von Hunden aufhalten. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin06.03.2008