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Urteil Minderung wegen Wohnflächenabweichung um mehr als 10 %
Schlagworte
Minderung wegen Wohnflächenabweichung um mehr als 10 %; Einbeziehung der Balkonfläche; Berechnung der Wohnfläche
Leitsatz
Für die Beurteilung, ob eine Minderung wegen negativer Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % gerechtfertigt ist, ist die Fläche des dem Mieter allein zugänglichen Balkons auch dann mit einzubeziehen, wenn dieser im Mietvertrag nicht aufgeführt ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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