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Urteil Anspruch auf Untervermietung bei Mietermehrheit
Schlagworte
Anspruch auf Untervermietung bei Mietermehrheit; Deckung der Wohnkosten
Leitsätze
1. Es genügt, dass nur einer von zwei Mietern ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung geltend machen kann, weil einer der Mieter die Wohnung verlassen hat und der verbleibende Mieter zur Deckung der Wohnkosten einen oder mehrere Dritte aufnehmen will.
2. Wer befugt ist, den Klageanspruch nach materiellem Recht in eigner Person geltend zu machen, ist grundsätzlich auch im Prozess aktivlegitimiert.
(Leitsätze der Redaktion)
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