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Urteil Minderungsausschluss wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels
Schlagworte
Minderungsausschluss wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des Mangels; erhöhte Lärmbeeinträchtigung wegen Ausbaus einer Fernbahnstrecke
Leitsatz
Ein Mieter, der eine Wohnung im Bereich einer bereits vorhandenen Bahn-Trasse gemietet hat, kann nicht deshalb eine Mietminderung geltend machen, weil diese nach Abschluss des Mietvertrages zur ICE-Strecke mit erhöhter Lärmbelästigung ausgebaut worden ist.
(Leitsatz des Einsenders)
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