« zurück zur Suche
Urteil Doppelvermietung
Schlagworte
Doppelvermietung; Mehrfachvermietung; Besitzeinräumung; Besitzveranlassung; Unmöglichkeit
Leitsatz
Bei einer Mehrfachvermietung scheitert der Erfüllungsanspruch dann an § 275 Abs. 1 BGB, sofern feststeht, dass der Vermieter die Sache von dem besitzenden Mieter nicht mehr zurückerlangen kann. Der nicht besitzende Mieter kann Besitzeinräumung nach § 535 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, solange die Behebung des Leistungshindernisses nicht ausgeschlossen ist. Diese Umstände hat der Vermieter als Schuldner des Erfüllungsanspruches darzulegen und zu beweisen.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat