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  1. 93 HRB 34134 - Handelsregistereintragung; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen der PDS; Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers einer mit der PDS verbundenen Gesellschaft
    Leitsatz: 1. Die Tatsache, daß das Vermögen einer Gesellschaft unter treuhänderischer Verwaltung steht, ist keine eintragungsfähige Tatsache. 2. Das Registergericht prüft selbständig die Rechtmäßigkeit eines hoheitlichen Aktes, wonach angeordnet worden ist, daß eine Gesellschaft unter Treuhandschaft gestellt werde. 3. Eine Gesellschaft kann auch dann eine der PDS verbundene juristische Person sein, wenn sie bereits am 7. Oktober 1989 existierte. 4. Eine bloß schuldrechtliche Beziehung durch einen Darlehensvertrag zur PDS reicht für die Annahme eines Verbundes nicht aus. 5. § 20 b PartG DDR enthält keine Beschränkung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers. Die Regelung über die Organvertretungsmacht des Geschäftsführers bleibt unberührt.
    AG Charlottenburg
    29.03.1993
  2. 92 HRB 44314 - Kapitalneufestsetzungsbeschluss; D-Markeröffnungsbilanz; DDR/Aktiengesellschaft; Eigenkapitalsunterdeckung; Kapitalerhöhung
    Leitsatz: a) Die Neufestsetzung des gezeichneten Kapitals ostdeutscher Kapitalgesellschaften hat auch dann nach den Vorschriften des DMBilG 1990 zu erfolgen, wenn das gezeichnete Kapital auf Reichsmark lautet. b) Ein Kapitalneufestsetzungsbeschluß, der auf einer nicht festgestellten oder nichtigen D-Markeröffnungsbilanz beruht, ist nichtig. c) Für die Feststellung der D Markeröffnungsbilanz einer ostdeutschen Aktiengesellschaft ist ausschließlich die Hauptversammlung zuständig; §§ 172, 173 AktG gelten nicht. d) Eine D-Markeröffnungsbilanz ist nichtig, wenn in ihr entgegen § 7 Abs. 6 Satz 2 DMBilG eine Sonderrücklage wegen aktivierter Forderungen nach dem VermG nicht gebildet wird. e) Können in einer D Markeröffnungsbilanz ausschließlich Ansprüche nach dem VermG aktiviert werden, ist eine Kapitalneufestsetzung ausgeschlossen. f) Reicht das Eigenkapital privater Unternehmen i. S. d. § 27 Abs. 1 Satz 1 DMBilG zur Bildung des gezeichneten Kapitals nicht aus, kann der Fehlbetrag nicht als ausstehende Einlage nach § 26 Abs. 3 DMBilG aktiviert werden. g) Eine Kapitalerhöhung darf bei Gesellschaften, deren gezeichnetes Kapital auf Mark der DDR lautet, nur dann in das Handelsregister eingetragen werden, wenn gleichzeitig eine Kapitalneufestsetzung eingetragen wird.
    AG Charlottenburg
    21.05.1993
  3. 8 C 462/93 - Mietgebrauch; Parabolantenne
    Leitsatz: Der Vermieter muß auch dann die Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach dulden, wenn das Haus demnächst aufgestockt wird.
    AG Charlottenburg
    30.11.1993
  4. 20 b C 71/93 - Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist; Eigenbedarf nach Umwandlung; Eigenbedarfsgrund
    Leitsatz: 1. Die Zehnjahresfrist für Eigenbedarfskündigungen nach dem "Sozialklauselgesetz" gilt nicht rückwirkend. 2. Es stellt einen nachvollziehbaren Eigenbedarfsgrund dar, wenn die erwachsenen Kinder des Vermieters in der Wohnung untergebracht werden sollen.
    AG Charlottenburg
    18.08.1993
  5. 13 C 51/93 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; Schonfrist; Heilung durch Nachzahlung; Ausschluss erneuter Heilungswirkung; Übernahmeerklärung des Sozialamtes
    Leitsatz: 1. Wird eine fristlose Kündigung infolge vollständiger Nachzahlung der Mietrückstände unwirksam, bevor Räumungsklage erhoben wird, so ist auch dadurch bei einer späteren erneuten fristlosen Kündigung eine Heilung durch Nachzahlung ausgeschlossen. 2. Dies gilt dann nicht, wenn nach der ersten fristlosen Kündigung nur ein Teil nachgezahlt wird und die erneute fristlose Kündigung teilweise auf einen Restbetrag der früheren Kündigung gestützt wird. 3. Die Übernahmeerklärung des Sozialamtes macht die fristlose Kün-digung nur dann unwirksam, wenn sie innerhalb der Schonfrist dem Vermieter im Original zugeht. Übersendung durch Telefax an das Ge-richt oder die Prozeßbevollmächtigten des Vermieters reicht nicht aus.
    AG Charlottenburg
    12.11.1993
  6. 13 C 189.93 - Maklerprovision; Vermittlungsprovision; Wohnungsvermittlung; Rückforderungsanspruch; Verjährung
    Leitsatz: Bei einem Anspruch auf Rückzahlung geleisteter Maklerprovision, die dem Makler nach § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz nicht zustand, verlängert sich die ursprüngliche Verjährungsfrist von einem Jahr auf vier Jahre, wenn die einjährige Verjährungsfrist am 1. Januar 1991 noch nicht abgelaufen war.
    AG Charlottenburg
    02.06.1993
  7. 213 C 77/93 - Keine Minderung des Mieters wegen Elektrosmog
    Leitsatz: Das Vorliegen von elektrischen und magnetischen Wechselfeldern (Elektrosmog) stellt keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar.
    AG Köln
    22.09.1993
  8. 3 C 683/93 - Nutzungsvertrag; Erholungsgrundstück; Zugangsbeschränkungen; Bedingung; gesellschaftlich vertretbarer Grund; Kündigung; wirtschaftliche Verwertung; Nutzungsentgeltverordnung
    Leitsatz: 1. Unentgeltliche Nutzungsverträge über ein Erholungsgrundstück, die der westdeutsche Eigentümer 1963 für die Zeit bis zum Wegfall der Zugangsbeschränkungen abgeschlossen hat, unterliegen seit 1. Januar 1976 den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches; eine etwa vereinbarte auflösende Bedingung ist unbeachtlich. 2. Solche Verträge sind nach § 314 Abs. 3 Satz 3 ZGB nur kündbar, wenn ein gesellschaftlich vertretbarer Grund vorliegt. 3. Die Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung des Grundstückes ist kein Kündigungsgrund. 4. Die Nutzungsentgeltverordnung gilt sinngemäß auch für unentgeltliche Verträge.
    AG Mitte
    02.12.1993
  9. 6 C 562/93 - Modernisierungszuschlag; Altbau in den neuen Bundesländern; Preisrecht; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: 1. In den neuen Ländern kann ein Modernisierungszuschlag auch für Arbeiten vereinbart werden, die vor Vertragsabschluß beendet waren. 2. Die Grenze des § 5 WiStG gilt dafür nicht.
    AG Mitte
    22.12.1993
  10. 11 C 17/93 - Kündigungsfrist; abweichende Vereinbarung in Altverträgen im Beitrittsgebiet
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung einer längeren Kündigungsfrist, als in § 120 Abs. 2 ZGB vorgesehen, war in der DDR auch zu Lasten des Mieters wirksam. 2. Solche abweichenden Vereinbarungen in Altverträgen sind auch nach dem 3. Oktober 1990 gültig geblieben.
    AG Mitte
    21.09.1993