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Urteil Kündigung
Schlagworte
Kündigung; Eigenbedarfskündigung; Sperrfrist; Eigenbedarf nach Umwandlung; Eigenbedarfsgrund
Leitsätze
1. Die Zehnjahresfrist für Eigenbedarfskündigungen nach dem "Sozialklauselgesetz" gilt nicht rückwirkend.
2. Es stellt einen nachvollziehbaren Eigenbedarfsgrund dar, wenn die erwachsenen Kinder des Vermieters in der Wohnung untergebracht werden sollen.
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