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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 373)

  1. VG 21 A 192.93 - Investitionsvorrang; Finanzierung; Anhörungsfrist
    Leitsatz: Die Finanzierung eines investiven Vorhabens des Anmelders muß innerhalb der Anhörungsfrist substantiiert dargelegt und belegt werden; eine nachträgliche Glaubhaftmachung im Gerichtsverfahren ist nach § 5 Abs. 3 InVorG ausgeschlossen.
    VG Berlin
    29.10.1993
  2. VG 25 A 289.93 - Mauergrundstück; Verteidigungszweck; Verwaltungsvermögen; Finanzvermögen; Verfallserklärung; Ursächlichkeit; Kausalität; Reserveursache; Zwangsversteigerung; Verfolgungsvermutung; Verfolgungsbedingtheit; Vermögensentziehung; Rückgabeverfahren
    Leitsatz: 1. Für die Zuordnung zum Verwaltungsvermögen bleiben die durch den Beitritt selbst bewirkten Rechtsänderungen außer Betracht (Wegfall des Bedürfnisses zur innerstädtischen Sicherung bei Mauergrundstücken). Solche Grundstücke unterliegen als Finanzvermögen des Bundes der Treuhandverwaltung. 2. Die Verfallserklärung nach § 2 des Gesetzes vom 14. Juli 1933 ist für die Entziehung nicht ursächlich, wenn später in einem Zwangsversteigerungsverfahren ein Zuschlag erfolgt (Kausalität der Reserveursache). Die allgemeinen Grundsätze des Schadensersatzrechts sind auf das Rückgabeverfahren nach dem VermG übertragbar. 3. Es besteht kein Wertungswiderspruch zu § 1 Abs. 2 VermG. 4. Zwangsversteigerungen fallen nicht unter die in Artikel 3 REAO aufgeführten Geschäfte. Für sie gilt nicht die Verfolgungsvermutung. 5. Zu den Grundsätzen der Verfolgungsbedingtheit von Vermögensentziehungen durch Zwangsversteigerung.
    VG Berlin
    27.09.1993
  3. VG 25 A 538.92 - Investitionsvorrang; Beschleunigungsgebot; Vollziehbarkeit; vorläufiger Rechtsschutz; Widerrufsanspruch; einstweilige Anordnung; aufschiebende Wirkung
    Leitsatz: Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrages nach § 80 Abs. 7 VwGO im Investitionsvorrangrecht.
    VG Berlin
    14.09.1993
  4. VG 25 A 782.93 - Investitionsvorrangbescheid; Zugang; Verfügungsberechtigung; Verfügungsverbot; Unterlassungspflicht
    Leitsatz: 1. Zeitpunkt des Entstehens eines Investitionsvorrangbescheides durch Zustellung. 2. Der Berechtigte darf nicht nur materiell rechtswidrige Investitionsvorrangbescheide abwehren, sondern auch solche, die unter Verstoß gegen Zuständigkeitsnormen ergangen sind, bekämpfen.
    VG Berlin
    02.11.1993
  5. VG 29 A 1212/93 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nichtigkeitsklage; Feststellungsklage; Wiederaufgreifen; Genehmigungsverfahren; Feststellungsinteresse; Rechtsschutzbedürfnis; Teilungsunrecht
    Leitsatz: Unzulässigkeit einer Nichtigkeits Feststellungsklage: Die Grundstücksverkehrsgenehmigung für ein nach dem 18. Oktober 1989 geschlossenes Rechtsgeschäft kann nur durch einen Antrag auf Wiederaufgreifen des Genehmigungsverfahrens nach § 7 AnmVO angegriffen werden. Ein rechtlich schutzwürdiges Interesse an der verwaltungsgerichtlichen Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung nach der allgemeinen, die Besonderheiten des Teilungsunrechts unberücksichtigt lassenden Bestimmung des § 43 Abs. 1 VwGO besteht daneben nicht.
    VG Berlin
    19.08.1993
  6. VG 1 A 450.92 - Grundstückszuordnung; Grundstücksteile; Funktionszusammenhang; öffentliches Grundvermögen
    Leitsatz: 1. Die Zuordnung eines Grundstücks richtet sich danach, wer das Grundstück tatsächlich genutzt hat. Bei mehreren Grundstücksteilen kommt es auf den Funktionszusammenhang an. 2. Die Überlassung eines konspirativen Grundstücks des MfS an einen privaten Mieter stellt keine Zuführung in "neue soziale oder öffentliche Zwecke" dar.
    VG Berlin
    21.04.1993
  7. VG 1 A 270.92 - Zuordnung von Grundstücken; Grundstückszuordnung; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Volksvermögen
    Leitsatz: 1. Eine Zuordnung eines Grundstückes kommt nur in Betracht, wenn das Grundstück am 3. Oktober 1990 der ehemaligen DDR zustand. 2. Der Übergang des Eigentums an eine Kapitalgesellschaft bewirkt, daß der Vermögensgegenstand nicht mehr zum volkseigenen Vermögen zählt. 3. Zur Frage des Ermessens bei der Rücknahme eines Zuordnungsbescheides.
    VG Berlin
    16.06.1993
  8. VG 13 A 383/90 - Einigungsvertrag; Wiedergutmachung; Enteignungsmaßnahmen; Rückübertragung; Restitution; Vermögensübertragung; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. In der DDR und in Berlin (Ost) belegenes Grundvermögen, das nach DDR Recht enteignet worden ist, kann derzeit nur nach Maßgabe des Vermögensgesetzes zurückgefordert werden. 2. Das von beiden deutschen Staaten getragene Vermögensgesetz ist Ausdruck des Wiedergutmachungsgedankens unter Berücksichtigung eines sozialverträglichen Ausgleichs. Als spezielleres Gesetz schließt es den Rückgriff auf sonstige Rückgabeansprüche aus. 3. Durch den Einigungsvertrag ist die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung aufgrund des Rehabilitierungsgesetzes der DDR außer Kraft getreten; insoweit hat § 1 Abs. 7 des Vermögensgesetzes vorläufig jede Bedeutung verloren. 4. Die vom BGH über die Unwirksamkeit rechtsgeschäftlicher Vermögensübertragungen in der DDR entwickelten Grundsätze lassen sich auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit staatlicher Enteignungsmaßnahmen nicht entsprechend anwenden. 5. Die Klage auf Feststellung der Nichtigkeit solcher Enteignungsmaßnahmen ist mangels Feststellungsinteresses unzulässig. Soweit nach dem Vermögensgesetz Rückübertragungsansprüche ausgeschlossen sind, ist dies verfassungsrechtlich unbedenklich.
    VG Berlin
    04.02.1993
  9. VG 13 A 24/91 - Befreiungen von der Stellplatzpflicht; Stellplatzpflicht; Öffentliche Mittel
    Leitsatz: Öffentliche Mittel im Sinne der gesetzlichen Befreiungen von der Stellplatzpflicht (§ 48 Abs. 4 BauOBln) sind wegen des engen Zusammenhangs dieser Befreiung mit der anderweitigen Finanzierung öffentlicher Parkeinrichtungen und des öffentlichen Personennahverkehrs lediglich solche Finanzmittel, die aus dem Landes- oder Bundeshaushalt stammen.
    VG Berlin
    01.06.1993
  10. VG 13 A 228/91 - Rückübereignung; Baulandenteignung; Rückübertragung; Restitution
    Leitsatz: Die Rückübereignung eines nach dem Baulandgesetz der DDR enteigneten Grundstücks ist nur mit einem Antrag auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz möglich (gegen KG ZOV 1993, 342).
    VG Berlin
    08.07.1993