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Urteil Zuordnung von Grundstücken
Schlagworte
Zuordnung von Grundstücken; Grundstückszuordnung; Rücknahme eines Zuordnungsbescheides; Volksvermögen
Leitsätze
1. Eine Zuordnung eines Grundstückes kommt nur in Betracht, wenn das Grundstück am 3. Oktober 1990 der ehemaligen DDR zustand.
2. Der Übergang des Eigentums an eine Kapitalgesellschaft bewirkt, daß der Vermögensgegenstand nicht mehr zum volkseigenen Vermögen zählt.
3. Zur Frage des Ermessens bei der Rücknahme eines Zuordnungsbescheides.
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