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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 615)

  1. IX R 2/93 - Umbau; Totalabriß; Neubau; Abbruchkosten; Restwert; Gebäuderestwert; Werbungskosten; Herstellungskosten
    Leitsatz: Wird ein Gebäude in der Absicht erworben, einen erweiternden Umbau durchzuführen, bei dem die tragende Bausubstanz erhalten werden soll, und erweist sich die Bausubstanz erst nach Beginn der Umbauarbeiten als so schlecht, daß das Bauvorhaben nur durch Totalabriß und anschließenden Neubau verwirklicht werden kann, gehören die Abbruchkosten und der Restwert des abgerissenen Gebäudes nur insoweit zu den Herstellungskosten des neuen Gebäudes, als sie auf Gebäudeteile entfallen, die bei Durchführung des im Erwerbszeitpunkt geplanten Umbaus ohnehin hätten entfernt werden sollen. Der - ggf. im Wege der Schätzung zu ermittelnde - übrige Teil der Abbruchkosten und des Gebäuderestwerts ist als Werbungskosten abziehbar.
    BFH
    15.10.1996
  2. VIII R 15/93 - Städtebauförderung; Eingangswerte; Sanierungsgebiet; Eingangswert; Betriebsaufgabe
    Leitsatz: Die nach dem Städtebauförderungsgesetz für Grundstücke in Sanierungsgebieten festgesetzten Eingangswerte sind die bei Aufgabe eines Betriebs nach § 16 Abs. 3 Satz 4 EStG anzusetzenden gemeinen Werte.
    BFH
    29.08.1996
  3. 2Z BR 134/96 - Statthaftigkeit; weitere Beschwerde; Prozeßkostenhilfeverfahren
    Leitsatz: Eine weitere Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe durch das Amtsgericht ist nicht statthaft.
    BayObLG
    16.12.1996
  4. 2Z BR 123/96 - Mitbenutzungsrecht; Wohnungsberechtigter; Wäschetrockenplatz; dingliches Wohnrecht; Umbau
    Leitsatz: Das Mitbenutzungsrecht des Wohnungsberechtigten erstreckt sich auf die jeweils vorhandenen, dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner dienenden Anlagen und Einrichtungen. Ein Eigentümer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die vorhandenen Anlagen und Einrichtungen unverändert beizubehalten. Eine Ersetzung oder Umgestaltung muß dem Wohnungsberechtigten jedoch zumutbar sein.
    BayObLG
    12.12.1996
  5. 15 S 114/96 - Fristlose Kündigung; ortsübliches Entgelt; Datsche als Schwarzbau
    Leitsatz: 1. Die fristlosen Kündigungsrechte nach den §§ 553 und 554 BGB stehen dem Eigentümer auch gegenüber dem Nutzer zu, der das 60. Lebensjahr am 3. Oktober 1990 vollendet hatte i. S. v. § 23 Abs. 5 SchuldRAnpG. 2. Nur die in der Abmahnung beanstandeten Vertragsverstöße können bei der nachfolgenden fristlosen Kündigung Berücksichtigung finden. 3. Die Feststellung von Schwarzbauten beurteilt sich bei Baumaßnahmen bis 3. Oktober 1990 nach dem früheren Recht der DDR, insbesondere der 1. und 2. BevölkerungsbauwerkeVO (BBV). 4. Der Ablauf der Fünfjahresfrist des § 11 Abs. 3 der 2. BBV bewirkt nicht die Rechtmäßigkeit der Bauwerkserrichtung. 5. Eine Analogie zu § 10 Abs. 2 Satz 2 SachRBerG auf die dem SchuldRAnpG unterliegenden Schuldverhältnisse ist ausgeschlossen. 6. Die bloße Duldung eines Schwarzbaus begründet keine Heilung des Mangels der fehlenden Zustimmung i. S. v. § 19 Abs. 2 SchuldRAnpG. 7. Die Errichtung eines Schwarzbaus begründet das fristlose Kündigungsrecht nur, wenn durch die Baulichkeiten eine erhebliche Verletzung der Eigentümerrechte erfolgt. 8. Der bloße Abriß und die Neuerrichtung eines Schuppens und einer Toilette stellt allein noch keine erhebliche Eigentumsverletzung dar. 9. Der Eigentümer hat ein Feststellungsinteresse, daß ihm wegen der Schwarzbauten ein ortsübliches Entgelt nach § 4 NutzEV zusteht.
    LG Frankfurt (Oder)
    12.12.1996
  6. 2Z BR 124/96 - Wohnungseigentum; Vertretungsregelung
    Leitsatz: Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, daß sich ein Wohnungseigentümer nur durch einen Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder einen anderen Wohnungseigentümer vertreten lassen kann, ist wirksam. Sie erlaubt es einem Wohnungseigentümer nicht, sich durch den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vertreten zu lassen. Nach den Umständen des Einzelfalles kann es aber einem Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben unzumutbar sein, an der Vertretungsregelung festgehalten zu werden.
    BayObLG
    12.12.1996
  7. 2Z BR 82/96 - Wasser; Veredelung; Verarbeitung; Kosten; Nutzung zu gewerblichen Zwecken; Beeinträchtigung; bauliche Maßnahme; Kosten bei Wassernutzung zu gewerblichen Zwecken/Beeinträchtigung durch bauliche Maßnahme
    Leitsatz: 1. Die Kosten von Wasser, das ein Teileigentümer in seinem Ladengeschäft "veredelt" oder "verarbeitet" und in Flaschen abgefüllt veräußert, gehören nicht zu den Kosten der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums. Sie dürfen nicht in die Jahresgesamtabrechnung eingestellt werden, sondern sind von dem Teileigentümer gesondert zu tragen. Diesem kann aber nicht untersagt werden, Wasser "zu gewerblichen Zwecken" aus dem Leitungsnetz zu entnehmen. 2. Eine "Beeinträchtigung" im Sinn von § 22 Abs. 1 Satz 2, § 14 Nr. 1 WEG setzt voraus, daß das äußere Erscheinungsbild einer Wohnanlage durch die bauliche Maßnahme nachteilig verändert wird. Daß die Veränderung deutlich sichtbar ist, reicht nicht aus. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist grundsätzlich Sache der tatrichterlichen Würdigung.
    BayObLG
    05.12.1996
  8. 2Z BR 100/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.
    BayObLG
    05.12.1996
  9. 5 W 48/96 - Bodenreformwirtschaft; Besitzwechsel; LPG-Inventarbeitragsübertragung; Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten
    Leitsatz: 1. Zur Übertragung von Vermögensrechten aus einer LPG Mitgliedschaft, insbesondere hinsichtlich des geleisteten Inventarbeitrags, im Zusammenhang mit dem Besitzwechsel an einer Bodenreformwirtschaft. 2. Zur Sperrwirkung des Vermögensgesetzes im Verfahren vor den Landwirtschaftsgerichten.
    Brdbg. OLG
    05.12.1996
  10. 4 U 97/96 - Ersatzmieterklausel; Nachfolgemieter
    Leitsatz: Die gegenüber dem auszugswilligen Mieter geäußerte Bereitschaft des Vermieters, vom Mieter vorgeschlagene Mietinteressenten als Mietnachfolger in Betracht zu ziehen, hat i. d. R. nicht die Bindungswirkung einer mietvertraglich vereinbarten Ersatzmieterklausel.
    HansOLG Hamburg
    04.12.1996