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  1. BVerwG 7 C 28.95 - Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unbeachtlichkeit der Fristversäumung bei Pflichtverletzung des Nachlassgerichts
    Leitsatz: Die Anmeldefrist des § 30 a VermG ist eine materiellrechtlich wirkende Ausschlußfrist. Wird sie versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig. Die Versäumung der Anmeldefrist ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt würde.
    BVerwG
    28.03.1996
  2. BVerwG 7 C 26.95 - Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Verfügungsbefugnis
    Leitsatz: Die durch § 8 Abs. 1 Satz 1 VZOG eingeräumte Befugnis zur Verfügung über ein Grundstück schließt das Recht ein, gegen einen Bescheid Anfechtungsklage zu erheben, der das Grundstück an den Anmelder rücküberträgt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).
    BVerwG
    24.10.1996
  3. BVerwG 7 C 24.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; Bebauung mit Mietwohnungsgebäuden; komplexer Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Es kann ein restitutionsausschließendes öffentliches Interesse im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG daran bestehen, daß auf zuvor unbebauten Grundstücken errichtete Mietwohngebäude auch zukünftig durch Gemeinden und kommunale Wohnungsgesellschaften zur Vermietung an sozial schwächere Bevölkerungsschichten vorgehalten werden. 2. Eine die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllende Verwendung im komplexen Wohnungsbau kann auch dann vorliegen, wenn die seinerzeit für die Planung und Bebauung einschlägigen Rechtsnormen der DDR diesen Begriff noch nicht gebrauchten.
    BVerwG
    07.11.1996
  4. BVerwG 7 C 24.95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Sparkassengrundstück
    Leitsatz: Die Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum, das einer im Jahre 1946 in der sowjetischen Besatzungszone gegründeten Sparkasse vom Land übertragen worden war, stellt keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar.
    BVerwG
    02.05.1996
  5. BVerwG 7 C 20.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Modernisierung; Baumaßnahme; Umbauten; Umgebungsbebauung; komplexer Wohnungsbau
    Leitsatz: Die Modernisierung sowie der Um- oder Ausbau eines Gebäudes im Wege der sogenannten komplexen Rekonstruktion erfüllt nur dann den Restitutionsausschlußtatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG, wenn das Grundstück dadurch nicht nur planerisch, sondern auch baulich derart in die Umgebungsbebauung einbezogen wurde, daß es mit ihr eine vernünftigerweise nicht trennbare Einheit bildet.
    BVerwG
    06.12.1996
  6. BVerwG 7 C 20.94 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts; Eigenheimerwerb
    Leitsatz: Redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG setzt nicht voraus, daß das zugrunde liegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war.
    BVerwG
    18.01.1996
  7. BVerwG 7 C 16.95 - Investitionsvorrang; Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten; Sicherheitsleistung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; gewerbliche Nutzung; Einbeziehung in Unternehmenseinheit
    Leitsatz: Die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG ist in den Fällen der Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d InVorG vorgeschriebene Sicherheitsleistung ist vom Verfügungsberechtigten auch dann zu erbringen, wenn der Investitionsvorrangbescheid mit einer "investiven Zurückweisung" des Restitutionsantrags nach § 7 Abs. 2 InVorG verbunden wird. Im Falle eines vom Anmelder gegen die Ablehnung seines Restitutionsantrags eingeleiteten Klageverfahrens bestimmt sich die Entscheidung des Gerichts über das Bestehen oder Nichtbestehen des Restitutionsanspruchs nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Das gilt auch für die Klage des Anmelders gegen die "investive Zurückweisung" des Restitutionsantrags gemäß § 7 Abs. 2 InVorG. Der Restitutionsausschlußgrund der gewerblichen Grundstücksnutzung (§ 5 Abs. 1 Buchst. d VermG) muß bis zu dem für die Beur-teilung des Restitutionsanspruchs maßgeblichen Zeitpunkt fortbestehen (im Anschluß an den Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13 = ZOV 1995, 474).
    BVerwG
    02.05.1996
  8. BVerwG 7 C 14.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; Nachlassgegenstand; Erbengemeinschaft; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; Natur der Sache; Bruchteilsrestitution
    Leitsatz: Hat der staatliche Verwalter an der Veräußerung eines Nachlaßgegenstands durch die Erbengemeinschaft nur mitgewirkt, ohne das Geschäft selbst zu betreiben, ist der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht erfüllt. Ist ein Nachlaßgegenstand durch Veräußerung aus dem Nachlaßvermögen ausgeschieden, so ist eine Restitution zugunsten eines einzelnen Miterben nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ausgeschlossen. Der Miterbe kann nicht verlangen, daß ihm anstelle der untergegangenen gesamthänderischen Berechtigung Bruchteilseigentum eingeräumt wird.
    BVerwG
    24.10.1996
  9. BVerwG 7 C 14.95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Nötigung; Ausreiseverkauf; Anscheinsbeweis
    Leitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der bei ausreisebedingten Veräußerungen von Grundstücken bestehende Anscheinsbeweis (BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 = ZOV 1996, 213) als erschüttert angesehen werden kann.
    BVerwG
    26.09.1996
  10. BVerwG 7 C 13.96 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; unlautere Machenschaft; Bodenreformland; Besitzwechsel
    Leitsatz: Aufgrund unlauterer Machenschaften entzogenes Bodenreformland ist dem Geschädigten als Eigentum zurückzuübertragen (wie Urteil vom 28. Juni 1996 - BVerwG 7 C 8.95 -).
    BVerwG
    12.12.1996