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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Sparkassengrundstück
Leitsatz
Die Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum, das einer im Jahre 1946 in der sowjetischen Besatzungszone gegründeten Sparkasse vom Land übertragen worden war, stellt keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar.
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