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Urteil Anfechtungsklage
Schlagworte
Anfechtungsklage; Klagebefugnis; Verfügungsbefugnis
Leitsatz
Die durch § 8 Abs. 1 Satz 1 VZOG eingeräumte Befugnis zur Verfügung über ein Grundstück schließt das Recht ein, gegen einen Bescheid Anfechtungsklage zu erheben, der das Grundstück an den Anmelder rücküberträgt (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 -).
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