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BVerwG 4 B 50.96 - Wohngebiet; Lärmbelästigung; Wertstoffhof; SozialadäquanzLeitsatz: Welche Verhaltensweisen und Zustände, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und für den einzelnen nachteilig auswirken können (hier: Lärmbelästigung durch einen "Wertstoffhof" in einem reinen Wohngebiet), von der Bevölkerung insgesamt als üblich und tolerierbar angesehen und hingenommen werden (Sozialadäquanz), ist vornehmlich eine Frage tatrichterlicher Würdigung.BVerwG03.05.1996
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BVerwG 7 C 24.95 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; SparkassengrundstückLeitsatz: Die Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum, das einer im Jahre 1946 in der sowjetischen Besatzungszone gegründeten Sparkasse vom Land übertragen worden war, stellt keine entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG dar.BVerwG02.05.1996
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BVerwG 7 C 16.95 - Investitionsvorrang; Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten; Sicherheitsleistung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückgabeausschluss; gewerbliche Nutzung; Einbeziehung in UnternehmenseinheitLeitsatz: Die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG ist in den Fällen der Eigeninvestition des Verfügungsberechtigten weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden. Die in § 8 Abs. 2 Satz 1 Buchst. d InVorG vorgeschriebene Sicherheitsleistung ist vom Verfügungsberechtigten auch dann zu erbringen, wenn der Investitionsvorrangbescheid mit einer "investiven Zurückweisung" des Restitutionsantrags nach § 7 Abs. 2 InVorG verbunden wird. Im Falle eines vom Anmelder gegen die Ablehnung seines Restitutionsantrags eingeleiteten Klageverfahrens bestimmt sich die Entscheidung des Gerichts über das Bestehen oder Nichtbestehen des Restitutionsanspruchs nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz. Das gilt auch für die Klage des Anmelders gegen die "investive Zurückweisung" des Restitutionsantrags gemäß § 7 Abs. 2 InVorG. Der Restitutionsausschlußgrund der gewerblichen Grundstücksnutzung (§ 5 Abs. 1 Buchst. d VermG) muß bis zu dem für die Beur-teilung des Restitutionsanspruchs maßgeblichen Zeitpunkt fortbestehen (im Anschluß an den Beschluß vom 28. August 1995 - BVerwG 7 B 214.95 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 13 = ZOV 1995, 474).BVerwG02.05.1996
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BVerwG 7 C 10.95 - Umwandlung genossenschaftlichen Eigentums in Volkseigentum; Wechsel innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors; Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten BereichsLeitsatz: Das Vermögensgesetz erfaßt nicht die Wiedergutmachung solcher Vermögensverluste, die nicht durch den Zugriff des Staates auf privates Eigentum geprägt waren, sondern Eigentumsverschiebungen innerhalb des staatlichen oder staatlich gelenkten Bereichs darstellten. Die durch die Vereinbarung vom 30. November 1956 zwischen dem Präsidium des Ministerrats der DDR und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften erfolgte Umwandlung genossenschaftlichen Eigentums in Volkseigentum war als bloßer Wechsel innerhalb des sozialistischen Eigentumssektors kein vom Vermögensgesetz erfaßter Vorgang.BVerwG02.05.1996
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BVerwG 7 C 41.95 - Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; Deutsche Wirtschaftskommission; Restitutionsausschluß; Zurechnungszusammenhang; Enteignungsverbot; Auslandsvermögen; DoppelstaatsangehörigkeitLeitsatz: 1. Eine Enteignung von sonstigem Vermögen durch Beschluß der Deutschen Wirtschaftskommission vom 21. September 1948 beruht regelmäßig auf besatzungshoheitlicher Grundlage (wie BVerwGE 96, 253 [254]). 2. Enteignungen von Vermögenswerten ausländischer Staatsbürger fallen grundsätzlich nicht unter den in § 1 Abs. 8 Buchst. a VermG angeordneten Restitutionsausschluß (im Anschluß an BVerwGE 96, 183 und 98, 1). Das gilt nicht für Vermögenswerte deutscher Staatsangehöriger, die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besaßen.BVerwG02.05.1996
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BVerwG 7 C 28.95 - Anmeldefrist; Ausschlussfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Unbeachtlichkeit der Fristversäumung bei Pflichtverletzung des NachlassgerichtsLeitsatz: Die Anmeldefrist des § 30 a VermG ist eine materiellrechtlich wirkende Ausschlußfrist. Wird sie versäumt, ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unzulässig. Die Versäumung der Anmeldefrist ist ausnahmsweise unbeachtlich, wenn sie erstens auf staatliches Fehlverhalten bei der Anwendung von Rechtsvorschriften zurückzuführen ist, ohne deren korrekte Beachtung der Anmelder seine Rechte nicht wahren kann, und wenn zweitens durch die Berücksichtigung der verspäteten Anmeldung der Zweck des § 30 a VermG nicht verfehlt würde.BVerwG28.03.1996
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BVerwG 7 C 36.95 - Investitionsvorrangbescheid; Korrektur der Investoren; Abänderungsbescheid; ZweitbescheidLeitsatz: Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob die Korrektur einer unzutreffenden Benennung der Investoren in einem Investitionsvorrangbescheid, die sich nicht als Maßnahme gemäß § 42 VwVfG darstellt, durch einen den Rechtsweg nur eingeschränkt wiedereröffnenden Abänderungsbescheid oder durch einen uneingeschränkten Zweitbescheid vorzunehmen ist.BVerwG28.03.1996
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BVerwG 7 C 35.95 - Eigentum einer kreisfreien Stadt; Schutz gegen Restitutionsberechtigungsbescheid; Anfechtungsklage; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: Das gemäß Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages begründete Eigentum einer kreisfreien Stadt ist gegenüber einem die Restitutionsberechtigung eines Anmelders gemäß § 2 Abs. 1 VermG feststellenden Bescheid in derselben Weise einfach-rechtlich geschützt wie jedes andere private Eigentum auch. Ist ein solcher Bescheid von einer Behörde der kreisfreien Stadt erlassen worden, so fehlt der Stadt jedenfalls dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen den Bescheid gerichtete Anfechtungsklage, wenn dieser nicht in Ausführung einer staatlichen Weisung ergangen ist.BVerwG28.03.1996
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BVerwG 7 B 73.96 - Ausreisewilliger; Gegenleistung; Grundstücksveräußerung; Redlichkeit des Erwerbs; Überzeugungsgrundsatz; unlautere MachenschaftenLeitsatz: Die Vermutung, daß die ausreisebedingte Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden auf unlautere Machenschaften im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG zurückzuführen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.95 -), gilt auch für solche Fälle, in denen der Ausreisewillige in Kenntnis der staatlichen Genehmigungspraxis den Veräußerungsentschluß bereits vor Stellung des Ausreiseantrags gefaßt und nach Antragstellung den Vermögenswert veräußert hat.BVerwG20.03.1996
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BVerwG 7 C 30.95 - Vermögenswert; Bodenreformgrundstück; ErbeLeitsatz: Ein Bodenreformgrundstück war für den Erben des Eigentümers frühestens dann ein entziehungsfähiger Vermögenswert im Sinne des § 2 Abs. 2 VermG, wenn die zuständigen Stellen ihm das Grundstück zugeteilt (vgl. §§ 1, 13 BesitzwechselVO 1951) bzw. den Besitzwechsel gemäß § 2 Abs. 1 BesitzwechselVO 1975 genehmigt haben (im Anschluß an BVerwGE 95, 170).BVerwG19.03.1996