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Urteil Wohngebiet
Schlagworte
Wohngebiet; Lärmbelästigung; Wertstoffhof; Sozialadäquanz
Leitsatz
Welche Verhaltensweisen und Zustände, die sich im sozialen Zusammenleben ergeben und für den einzelnen nachteilig auswirken können (hier: Lärmbelästigung durch einen "Wertstoffhof" in einem reinen Wohngebiet), von der Bevölkerung insgesamt als üblich und tolerierbar angesehen und hingenommen werden (Sozialadäquanz), ist vornehmlich eine Frage tatrichterlicher Würdigung.
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