Urteil Eigentum einer kreisfreien Stadt
Schlagworte
Eigentum einer kreisfreien Stadt; Schutz gegen Restitutionsberechtigungsbescheid; Anfechtungsklage; Rechtsschutzbedürfnis
Leitsätze
Das gemäß Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrages begründete Eigentum einer kreisfreien Stadt ist gegenüber einem die Restitutionsberechtigung eines Anmelders gemäß § 2 Abs. 1 VermG feststellenden Bescheid in derselben Weise einfach-rechtlich geschützt wie jedes andere private Eigentum auch.
Ist ein solcher Bescheid von einer Behörde der kreisfreien Stadt erlassen worden, so fehlt der Stadt jedenfalls dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine gegen den Bescheid gerichtete Anfechtungsklage, wenn dieser nicht in Ausführung einer staatlichen Weisung ergangen ist.
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