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  1. 64 S 95/96 - Garagengemeinschaft; Räumungsklage
    Leitsatz: 1. Eine Garagengemeinschaft, die in den neuen Bundesländern zur gemeinsamen Errichtung und Verwaltung eines Garagenkomplexes gebildet worden war, besteht fort. Dieser Gemeinschaft war der Wechsel im Personenbestand immanent, so daß für eine Räumungsklage diejenigen Mitglieder passiv legitimiert sind, die ihr im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung angehören. 2. § 23 SchuldRAnpG schließt fristlose Kündigungen wegen Zahlungsverzuges nicht aus. 3. Zahlungsverzug tritt zumindest in Höhe des ursprünglich mit der KWV vereinbarten Nutzungsentgeltes ein. 4. Greift die Kündigung des Garagenvertrages wegen Zahlungsverzuges durch, so scheiden Ansprüche auf Entschädigung des Wertes des Bauwerks nach § 12 SchuldRAnpG aus.
    LG Berlin
    08.11.1996
  2. V ZR 7/96 - Bebauungen auf vertraglicher Grundlage; Nutzerinvestition; Hauswirtschaftsfläche
    Leitsatz: a) Der Sachenrechtsbereinigung unterfallen auch Bebauungen auf vertraglicher Grundlage, wenn das Grundstück hätte als Bauland bereitgestellt und eine der in § 3 Abs. 2 Satz 1 benannten Rechtspositionen hätte begründet werden können. b) Die Anwendung des als Auffangtatbestand zu § 7 Abs. 2 SachenRBerG ausgestalteten Absatzes 1 setzt eine bauliche Investition des Nutzers voraus, die nach dem Recht der DDR durch Verleihung eines Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können. c) Hat das Mitglied die ihm von der Produktionsgenossenschaft zur persönlichen Hauswirtschaft überlassene Fläche mit Kleingewächshäusern und einem Heizwerk bebaut, so unterfällt das Rechtsverhältnis zum Eigentümer nicht der Sachenrechtsbereinigung, sondern der Schuldrechtsanpassung.
    BGH
    08.11.1996
  3. 61 S 180/96 - Nutzungsentschädigung; Mietminderung; Räumungsurteil; Rechtskraft; Kündigung; Zahlungsverzug; Aufrechnung; Kautionsrückzahlungsanspruch
    Leitsatz: Der Umfang des Vermieteranspruchs auf Nutzungsentschädigung nach einem Räumungsurteil ist um den Betrag einer Mietminderung ggf. zu kürzen. Die Rechtskraft eines Räumungsurteils nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs erstreckt sich nur auf die Verurteilung zur Räumung, nicht auf die Beurteilung der Kündigung als wirksam.
    LG Berlin
    07.11.1996
  4. BVerwG 7 C 24.96 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Nutzungsartänderung; Zweckbestimmungsänderung; Bebauung mit Mietwohnungsgebäuden; komplexer Wohnungsbau
    Leitsatz: 1. Es kann ein restitutionsausschließendes öffentliches Interesse im Sinne des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG daran bestehen, daß auf zuvor unbebauten Grundstücken errichtete Mietwohngebäude auch zukünftig durch Gemeinden und kommunale Wohnungsgesellschaften zur Vermietung an sozial schwächere Bevölkerungsschichten vorgehalten werden. 2. Eine die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG erfüllende Verwendung im komplexen Wohnungsbau kann auch dann vorliegen, wenn die seinerzeit für die Planung und Bebauung einschlägigen Rechtsnormen der DDR diesen Begriff noch nicht gebrauchten.
    BVerwG
    07.11.1996
  5. 62 S 170/96 - Heizkostenabrechnung
    Leitsatz: Soweit nicht infolge zwingender Gründe nach 9 a Abs. 1 HeizkostenV eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung unterbleibt, hat der Mieter das Recht, nach § 12 Abs. 1 HeizkostenV den auf ihn entfallenden Betrag um 15 % zu kürzen. Zwingende Gründe im Sinne des § 9 a Abs. 1 HeizkostenV liegen nicht vor, wenn es das Wohnungsunternehmen unterläßt, zwischen Fertigstellung des Gebäudes und Bezug der einzelnen Wohnungen, diese mit Heizkostenerfassungsgeräten auszustatten. Denn wenn der Vermieter bereits bei Geräteausfall zur Reparatur bzw. bei Auszug zur Zwischenablesung nach § 9 b Abs. 1 HeizkostenV verpflichtet ist, trifft ihn erst recht die Verpflichtung, die Ablesegeräte vor Bezug der Wohnung anbringen zu lassen, auch wenn hierfür besondere Kosten entstehen. Ist die Betriebskostenabrechnung für einen juristisch und betriebswirtschaftlich nicht geschulten Mieter mit durchschnittlichem Verständnisvermögen nicht nachvollziehbar, so kann auch eine nachträgliche Erläuterung eine formell unwirksame Abrechnung nicht heilen. Vielmehr bedarf es zur wirksamen Begründung eines Nachzahlungsanspruches einer neuen Abrechnung. Auch wenn der Vermieter die Betriebskosten für Tiefgaragenplätze bzw. Gewerbeflächen nicht auf die Wohnungsmieter umlegt, bedarf die Abrechnung dennoch gemäß § 20 Abs. 2 S. 2 NMV eines für den Mieter erkennbaren Hinweises, daß diese Betriebskosten nicht in den Wohnungs-Betriebskosten enthalten sind, sondern daß ein Vorabzug erfolgt ist.
    LG Berlin
    07.11.1996
  6. 61 S 271/96 - Mängelbeseitigung; Instandhaltung; Gasherdaustausch; Duldungspflicht; Formularklausel
    Leitsatz: 1. Die Auswechslung des defekten Gasherdes gegen einen Elektroherd ist keine Instandhaltung, sondern eine Änderung des Vertragsgegenstandes durch Ausstattung der Wohnung mit einem "Aliud", die der Zustimmung des Mieters bedarf. 2. Die Formularklausel, die den Vermieter berechtigt, vorhandene Öfen und Herde durch solche anderer Systeme zu ersetzen, verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    07.11.1996
  7. 8 U 8972/95 - Mietvertrag; Schriftform
    Leitsatz: Die Schriftform eines Mietvertrags ist auch dann gewahrt, wenn die einzelnen Blätter zwar nicht fest miteinander verbunden sind, aber durch wechselseitige Bezugnahme eine inhaltliche Verknüpfung hergestellt wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    07.11.1996
  8. 5 U 25/96 - Datschengrundstück:Sachenrechtsbereinigungsausschluss, Überlassungsvertrag für Erholungszwecke, Schwarzbau, Billigung staatlicher Stellen, Nachzeichnungsprinzip, Nutzungsänderung
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zum Schuldrechtsänderungsgesetz. 2. Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 e SachenRBerG a) Bei Nichteinholung der Bauzustimmung (Schwarzbau) führte auch ein Zeitablauf von 5 Jahren nicht zur Billigung staatlicher Stellen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG, da diese Vorschrift unter Berücksichtigung des Nachzeichnungsprinzips (§ 3 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG) zu interpretieren ist. b) Auch die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken muß die Billigung staatlicher Stellen gefunden haben.
    OLG Brandenburg
    07.11.1996
  9. BVerwG 7 C 4.96 - Investitionsvorrangbescheid; Investitionszusage
    Leitsatz: Die im investiven Vertrag vereinbarten Maßnahmen können nur dann die "zugesagte Investition" im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 InVorG sein, wenn sie sich in dem vom Investitionsvorrangbescheid gezogenen Rahmen halten.
    BVerwG
    07.11.1996
  10. VII ZR 82/95 - Werkvertragsrecht; Pauschalpreisvertrag; Kündigung; Vergütung für die nicht erbrachte Leistung
    Leitsatz: Der Unternehmer hat im Falle der Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den Besteller seinen Anspruch auf Vergütung für die nicht erbrachte Leistung u. a. unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen vorzutragen. Dazu hat er die Grundlagen seiner Kalkulation offenzulegen. Gegebenenfalls hat er die maßgeblichen Preisermittlungsgrundlagen nachträglich zusammenzustellen und mit ihnen die ersparten Aufwendungen konkret vorzutragen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93 m. w. N. - ZfBR 1996, 310).
    BGH
    07.11.1996