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Urteil Bebauungen auf vertraglicher Grundlage


Schlagworte

Bebauungen auf vertraglicher Grundlage; Nutzerinvestition; Hauswirtschaftsfläche

Leitsätze

a) Der Sachenrechtsbereinigung unterfallen auch Bebauungen auf vertraglicher Grundlage, wenn das Grundstück hätte als Bauland bereitgestellt und eine der in § 3 Abs. 2 Satz 1 benannten Rechtspositionen hätte begründet werden können.

b) Die Anwendung des als Auffangtatbestand zu § 7 Abs. 2 SachenRBerG ausgestalteten Absatzes 1 setzt eine bauliche Investition des Nutzers voraus, die nach dem Recht der DDR durch Verleihung eines Nutzungsrechts hätte abgesichert werden können.

c) Hat das Mitglied die ihm von der Produktionsgenossenschaft zur persönlichen Hauswirtschaft überlassene Fläche mit Kleingewächshäusern und einem Heizwerk bebaut, so unterfällt das Rechtsverhältnis zum Eigentümer nicht der Sachenrechtsbereinigung, sondern der Schuldrechtsanpassung.

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