Urteil Datschengrundstück:Sachenrechtsbereinigungsausschluss, Überlassungsvertrag für Erholungszwecke, Schwarzbau, Billigung staatlicher Stellen, Nachzeichnungsprinzip, Nutzungsänderung
Schlagworte
Datschengrundstück:Sachenrechtsbereinigungsausschluss, Überlassungsvertrag für Erholungszwecke, Schwarzbau, Billigung staatlicher Stellen, Nachzeichnungsprinzip, Nutzungsänderung
Leitsätze
1. Zur Abgrenzung des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes zum Schuldrechtsänderungsgesetz.
2. Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 e SachenRBerG
a) Bei Nichteinholung der Bauzustimmung (Schwarzbau) führte auch ein Zeitablauf von 5 Jahren nicht zur Billigung staatlicher Stellen gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG, da diese Vorschrift unter Berücksichtigung des Nachzeichnungsprinzips (§ 3 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG) zu interpretieren ist.
b) Auch die Nutzungsänderung zu Wohnzwecken muß die Billigung staatlicher Stellen gefunden haben.
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