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Urteil Mängelbeseitigung
Schlagworte
Mängelbeseitigung; Instandhaltung; Gasherdaustausch; Duldungspflicht; Formularklausel
Leitsätze
1. Die Auswechslung des defekten Gasherdes gegen einen Elektroherd ist keine Instandhaltung, sondern eine Änderung des Vertragsgegenstandes durch Ausstattung der Wohnung mit einem "Aliud", die der Zustimmung des Mieters bedarf.
2. Die Formularklausel, die den Vermieter berechtigt, vorhandene Öfen und Herde durch solche anderer Systeme zu ersetzen, verstößt gegen § 9 AGBG und ist unwirksam.
(Leitsätze des Einsenders)
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