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Suchergebnis Urteilssuche (211 - 220 von 806)
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IX ZR 151/08 - Überlassung der DienstbarkeitLeitsatz: Zur Frage der Überlassung der Ausübung einer Dienstbarkeit. (Nichtamtlicher Leitsatz)BGH05.05.2009
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XII ZR 142/07 - Schriftform; Nachtragsvereinbarung; Vermietung „vom Reißbrett”; Bestimmbarkeit; Mietbeginn; Mietobjekt; Grundrisszeichnung; Schriftformmangel; Heilung durch Nachtragsvereinbarung; Bezugnahme auf ursprünglichen Mietvertrag; rechtzeitige AnnahmeLeitsatz: Ist ein formgerechter Mietvertrag mangels rechtzeitiger Annahme zunächst nicht abgeschlossen worden, so kommt durch eine insoweit formgerechte Nachtragsvereinbarung, die auf die ursprüngliche Urkunde Bezug nimmt, ein insgesamt formwirksamer Mietvertrag zustande.BGH29.04.2009
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XII ZR 66/07 - Anspruch des Mieters für getätigte Investitionen gegen Erwerber in der ZwangsversteigerungLeitsatz: a) Zur Person des Bereicherungsschuldners, wenn der Vermieter infolge vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses früher als vorgesehen in den Genuss des durch Investitionen des Mieters erhöhten Ertragswertes gelangt. b) Bei einem Vermieterwechsel im Wege der Zwangsversteigerung ist nicht derjenige Bereicherungsschuldner, der im Zeitpunkt der Vornahme der Investitionen Vermieter war, sondern der Ersteigerer, der die Mietsache vorzeitig zurückerhält (Fortführung von Senatsurteil vom 5. Oktober 2005 - XII ZR 43/02 - GE 2006, 380 = NJW-RR 2006, 294).BGH29.04.2009
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VIII ZR 142/08 - Fristlose Kündigung wegen WohnflächenabweichungLeitsatz: Eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB erfordert nicht, dass der Mieter darlegt, warum ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist. Für die Wirksamkeit einer Kündigung genügt es vielmehr grundsätzlich, wenn einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB aufgeführten Tatbestände vorliegt.BGH29.04.2009
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VIII ZB 7/08 - Im Internet veröffentlichter Mietspiegel allgemein zugänglichLeitsatz: Ein Mietspiegel ist auch dann allgemein zugänglich und muss dem Mieterhöhungsverlangen nicht beigefügt werden, wenn er zwar von den Interessenverbänden für 3 € verkauft wird, aber im Internet vollständig veröffentlicht ist. (Leitsatz der Redaktion)BGH28.04.2009
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II ZB 16/08 - Rechtsstreit über Ausschluss aus Genossenschaft; Berufungsstreitwert für Urteil auf Ausschluss aus GenossenschaftLeitsatz: a) Ein Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds aus einer Genossenschaft ist in der Regel vermögensrechtlicher Natur. b) Die Rechtsmittelbeschwer der Genossenschaft in Bezug auf ein die Unwirksamkeit des Ausschlusses eines Mitglieds feststellendes Urteil bemisst sich - spiegelbildlich zu dem Interesse des Genossen am Fortbestehen seiner Mitgliedschaft - nach dem (wirtschaftlichen) Wert des von dem Ausschluss betroffenen Geschäftsanteils.BGH27.04.2009
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VIII ZR 86/08 - Anrechnung der Grundfläche von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen bis zur Hälfte bei der WohnflächenermittlungLeitsatz: 1. Die Ermittlung einer im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche richtet sich - soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben oder eine andere Berechnungsweise ortsüblich ist - nach den für den preisgebundenen Wohnraum im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags maßgeblichen Bestimmungen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06 -, GE 2007, 1047). 2. Sind hiernach für die Flächenermittlung die Bestimmungen der II. Berechnungsverordnung maßgeblich, können Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und gedeckten Freisitzen unabhängig von ihrer Lage, Ausrichtung und Nutzbarkeit bis zur Hälfte angerechnet werden.BGH22.04.2009
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XI ZR 148/08 - Immobilienfonds; Darlehensvertrag; Treuhandvertrag; Treugeberhaftung; Verjährungseinrede; Haustierwiderruf; Vollmacht; Fondsprospekt; Aufklärungsverschulden; Rückabwicklung; Direktgesellschafter; Außenhaftung; Verwirkung; Schrottimmobilien; keine Haftung der Treugeber-Gesellschafter für Verbindlichkeiten eines Immobilienfonds; Einrede der VerjährungLeitsatz: a) Zur persönlichen Haftung eines Treugebers, der nicht selbst Gesellschafter einer Personengesellschaft wird, sondern für den ein Gesellschafter den Geschäftsanteil treuhänderisch hält (im Anschluss an BGH, Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, zur Veröffentlichung in BGHZ 178, 271 vorgesehen). b) Zu den Voraussetzungen einer Verjährungseinrede.BGH21.04.2009
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VII ZR 164/07 - Zeithonorar bei Beratungsvereinbarung mit Architekt oder Ingenieur; Verhältnis zur HOAI; Mindest- und Höchstsätze; Begründung eines Zeithonorars; Stundenlohnvergütung für Werkleistungen; Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung; schriftliche VereinbarungLeitsatz: 1. Die Vereinbarung eines Zeithonorars für Architekten- und Ingenieurleistungen ist gemäß § 4 Abs. 1 HOAI wirksam, wenn sie schriftlich bei Auftragserteilung unter Berücksichtigung des Preisrahmens der Mindest- und Höchstsätze erfolgt. Die Wirksamkeit einer solchen Honorarvereinbarung hängt nicht davon ab, ob die Preisvorschriften der HOAI eine Abrechnung nach Zeithonorar anordnen oder zulassen. 2. Eine nach § 4 Abs. 1 HOAI wirksam getroffene Zeithonorarvereinbarung unterliegt nicht den Beschränkungen des § 6 HOAI. Die einzuhaltenden Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus §§ 10 ff. HOAI oder vergleichbaren Regelungen und nicht aus § 6 Abs. 2 HOAI. 3. Zur schlüssigen Begründung eines nach Zeitaufwand zu bemessenden Vergütungsanspruchs muss der Unternehmer grundsätzlich nur darlegen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen angefallen sind. 4. Die Vereinbarung einer Stundenlohnvergütung für Werkleistungen begründet nach Treu und Glauben eine vertragliche Nebenpflicht zur wirtschaftlichen Betriebsführung, deren Verletzung sich nicht unmittelbar vergütungsmindernd auswirkt, sondern einen vom Besteller geltend zu machenden Gegenanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB entstehen lässt. Dessen tatsächliche Voraussetzungen muss der Besteller nach allgemeinen Grundsätzen darlegen und beweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 1. Februar 2000 - X ZR 198/97, BauR 2000, 1196). 5. Der Unternehmer muss zu Art und Inhalt der nach Zeitaufwand abgerechneten Leistungen jedenfalls so viel vortragen, dass dem für die Unwirtschaftlichkeit der Leistungsausführung darlegungspflichtigen Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung ermöglicht wird. Insoweit trifft ihn eine sekundäre Darlegungslast. 6. Welchen Sachvortrag der Unternehmer danach zur Erfüllung seiner sekundären Darlegungslast konkret zu führen hat, ist einer generalisierenden Betrachtung nicht zugänglich und muss im Einzelfall unter Berücksichtigung des jeweiligen Vorbringens der Gegenseite beurteilt werden. Maßstab hierfür ist das Informations- und Kontrollbedürfnis des Bestellers.BGH17.04.2009
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VII ZR 9/08 - Forderung der Sicherheit nach Abnahme gegenüber insolventem Auftraggeber; Abtretung von GewährleistungsansprüchenLeitsatz: a) Leistet der Besteller auf ein berechtigtes Sicherungsverlangen nach der Abnahme die Sicherheit nicht, ist der Unternehmer berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern (im Anschluss an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/02, BGHZ 157, 335). Das gilt auch, wenn die Parteien die Einbeziehung der VOB/B vereinbart haben. b) Die Abtretung der Gewährleistungsansprüche hat auf das Recht des Unternehmers, von seinem Besteller Sicherheit zu fordern und bei Nichterbringung der Sicherheit die Leistung zu verweigern, keinen Einfluss (im Anschluss an BGH, Urteil vom 27. September 2007 - VII ZR 80/05, BauR 2007, 2052 = NZBau 2008, 55 = ZfBR 2008, 537). Gleiches gilt für das Setzen der Nachfrist nach § 648 a Abs. 5 BGB.BGH16.04.2009