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67 S 450/08 - Anspruch auf Mietkaution auch nach KündigungLeitsatz: Der Anspruch auf Leistung der Kaution besteht auch noch nach Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich so lange, wie dem Vermieter noch Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis zustehen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.05.2009
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4 T 41/09 - Kostentragung des Klägers nach Klagerücknahme vor Rechtsfähigkeit nach Vorbehaltszahlung; Begleichung unter Vorbehalt; Zahlung vor Klagezustellung; Klageänderung; Rückforderung; qualifizierter Vorbehalt; Wegfall des Anlasses zur KlageerhebungLeitsatz: Zahlt der Beklagte vor Rechtshängigkeit mit (einfachem) Vorbehalt, ist der Anlass zur Klageerhebung nicht weggefallen und für eine Kostenentscheidung zu Lasten des Beklagten nach § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO kein Raum. Der Kläger muss vielmehr im Wege der Klageänderung die Feststellung beantragen, dass der ausgesprochene Vorbehalt gegenstandslos ist und dem Beklagten keine Ansprüche zustehen, die zu einer Rückforderung berechtigen. (Leitsatz der Redaktion)LG Neuruppin13.05.2009
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55 S 235/08 WEG - Eigentumswohnung; Vermietung an Feriengäste unzulässigLeitsatz: Die gewerbliche Vermietung von Eigentumswohnungen als Ferienwohnung beeinträchtigt die übrigen Wohnungseigentümer typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher regelmäßig zu unterlassen.LG Berlin08.05.2009
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65 S 23/08 - Schadensersatz nach Veräußerung des MietwohngrundstücksLeitsatz: 1. Der ehemalige Vermieter kann nach Veräußerung Schadensersatz für vorher entstandene und beseitigte Schäden verlangen. 2. Ist der Schaden noch nicht beseitigt, kann der Veräußerer aufgrund eines Kostenvoranschlags nicht mehr Leistung an sich verlangen. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin08.05.2009
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25 O 604/07 - Betriebskostenumlage; Gewerberaum; Option zur Umsatzsteuer; Wasserkosten; Verwaltungskosten; Betriebskostenabrechnung; Steuernummer; Kosten der Verwaltung bei Gewerberaum; nicht abgelesene Wasserzähler; Schätzung von Betriebskosten; TransparenzgebotLeitsatz: 1. Hat der Vermieter zur Umsatzsteuer optiert, ist diese nur dann fällig, wenn auch die Betriebskostenabrechnung den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie dessen Steuernummer enthält. 2. Die Umlage der „Kosten der Hausverwaltung" auf den Gewerbemieter in einem „normalen" Haus ist hinreichend transparent. 3. Wird der Wasserzähler über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) nicht abgelesen, so kann der für den längeren Zeitraum festgestellte Verbrauch gleichwohl linear auf den langjährigen Mieter umgelegt werden. (Nichtamtliche Leitsätze)LG Berlin07.05.2009
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67 S 475/08 - Umstellung des Betriebskostenabrechnungszeitraums bei sachlichen Gründen; Zulässigkeit der Betriebskostenabrechnung nach Rumpfjahr; Heizkostenabrechnung; Vereinbarung von AbrechnungszeiträumenLeitsatz: 1. Der Vermieter ist bei Vorliegen von sachlichen Gründen berechtigt, den Abrechnungszeitraum für Betriebskosten zu ändern (Aufrechterhaltung von LG Berlin, GE 2002, 1627). 2. Aus dem Recht auf Umstellung folgt die Zulässigkeit der Abrechnung nach einem Rumpfjahr. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.05.2009
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1 S 20171/08 - Modernisierungsmaßnahme; Austausch Holz- gegen KunststofffensterLeitsatz: 1. Der Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 Abs. 2 WEG dar. 2. Das Kopfstimmenprinzip im Rahmen der doppelt qualifizierten Mehrheit gemäß §§ 22 Abs. 2, 25 Abs. 2 WEG erfordert keine Korrektur zugunsten von Mehrfacheigentümern; insofern hat der Gesetzgeber den vermögensrechtlichen Belangen nach der Gesetzesbegründung ausdrücklich durch Aufnahme der erforderlichen Mehrheit der Miteigentumsanteile Rechnung getragen. 3. Die Darlegungs- und Beweislast bei der Anfechtungsklage gemäß § 43 Nr. 4 WEG liegt grundsätzlich beim Kläger. Werden konkrete Einwendungen erhoben, so trifft die Beklagte eine sekundäre Beweislast ("substantiiertes Bestreiten").LG München I27.04.2009
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1 S 19129/08 - Kostenbelastung des WEG-Verwalters; Gesonderte Beschwerdemöglichkeit; bauliche Änderung; Beschlussablehnung; gerichtliche Feststellung zum Zustandekommen eines MehrheitsbeschlussesLeitsatz: 1. Das Gericht ist nicht verpflichtet, das Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses festzustellen, wenn der Verwalter wegen eines bestehenden Einstimmigkeitserfordernisses (Zustimmung zu baulicher Veränderung) verkündet hat, dass der Beschluss abgelehnt wurde.2. Zulässiges Rechtsmittel gegen die Auferlegung der Kosten des Rechtsstreits auf den Verwalter gemäß § 49 Abs. 2 WEG ist die sofortige Beschwerde. Über sie kann, wenn in der Hauptsache Berufung eingelegt wurde und der Verwalter nicht Partei ist, im Berufungsurteil mit entschieden werden.LG München I27.04.2009
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63 S 286/08 - Umlagefähige Hauswartskosten; Annahme von Lieferungen; Entgegennahme und Weiterleitung von StörungsmeldungenLeitsatz: Die Annahme von Lieferungen, die Weiterleitung von unmittelbaren Reparaturmeldungen der Mieter und die Benachrichtigung von Störungen sind typische Hauswartskosten und als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.04.2009
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67 S 144/09 - Formelle Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens für Bruttomiete bei Abzug von nicht aktuellen BetriebskostenanteilenLeitsatz: Bei einem Mieterhöhungsverlangen auf Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete ist der zuletzt feststellbare Betriebskostenanteil herauszurechnen. Liegt für das Vorjahr eine Betriebskostenabrechnung nicht vor, kann auf die vorhergehende Abrechnung Bezug genommen werden. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.04.2009