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Urteil Schadensersatz nach Veräußerung des Mietwohngrundstücks
Schlagworte
Schadensersatz nach Veräußerung des Mietwohngrundstücks
Leitsätze
1. Der ehemalige Vermieter kann nach Veräußerung Schadensersatz für vorher entstandene und beseitigte Schäden verlangen.
2. Ist der Schaden noch nicht beseitigt, kann der Veräußerer aufgrund eines Kostenvoranschlags nicht mehr Leistung an sich verlangen.
(Leitsätze der Redaktion)
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