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Urteil Anspruch auf Mietkaution auch nach Kündigung
Schlagworte
Anspruch auf Mietkaution auch nach Kündigung
Leitsatz
Der Anspruch auf Leistung der Kaution besteht auch noch nach Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich so lange, wie dem Vermieter noch Ansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis zustehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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