« zurück zur Suche
Urteil Umlagefähige Hauswartskosten
Schlagworte
Umlagefähige Hauswartskosten; Annahme von Lieferungen; Entgegennahme und Weiterleitung von Störungsmeldungen
Leitsatz
Die Annahme von Lieferungen, die Weiterleitung von unmittelbaren Reparaturmeldungen der Mieter und die Benachrichtigung von Störungen sind typische Hauswartskosten und als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat