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Urteil Zusicherung der Wohnfläche im Kaufvertrag


Schlagworte

Zusicherung der Wohnfläche im Kaufvertrag; Vertragsauslegung durch das Berufungsgericht

Nichtamtlicher Leitsatz

Ist dem Kaufvertrag über ein Mehrfamilienhaus eine Liste mit sämtlichen Mietverhältnissen und Angaben über Miethöhe, Nebenkosten und Wohnflächen beigefügt,die nach dem Vertrag zwischen den Vertragsbeteiligten verbindlich und damit Vertragsinhalt sein soll, liegt darin die Zusicherung der baurechtlich genehmigten Wohnfläche sämtlicher Mietwohnungen.Das Berufungsgericht unterliegt nach § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur hinsichtlich der im ersten Rechtszug festgestellten Tatsachen einer Beschränkung, nicht dagegen hinsichtlich der darauf beruhenden Auslegung einer Vertragsvereinbarung.

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