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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 608 von 608)

  1. 15 K 3088/98 - Machtmissbrauch; unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Baulandenteignung; Schulgarten; öffentliches Nutzungsinteresse
    Leitsatz: 1. Die Angabe "Errichtung zweier Eigenheime" im Enteignungsbeschluß ist machtmißbräuchlich i. d. S. § 1 Abs. 3 VermG, wenn eine entsprechende Planung im Enteignungszeitpunkt gar nicht existierte. 2. Die Enteignung einer jahrelang als Schulgarten genutzten Grundstücksfläche stellt keinen vom BaulandG gedeckten Enteignungszweck dar. 3. § 5 Abs. 1 lit. a VermG, Nutzung des Schulgartens im öffentlichen Interesse ist ausgeschlossen, weil die Vorschrift voraussetzt, daß diese Nutzung nach der Enteignung begründet wurde.
    VG Potsdam
    22.03.2004
  2. 11 K 2264/99 - Zwangsverweisung; verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Rückgabeanspruch; Restitutionsanspruch bei verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. Die polizeiliche (Zwangs-) Verweisung eines Bauern von seinem Grundeigentum stellt eine rehabilitierungsfähige Zwangsmaßnahme i. S. d. § 1 a VwRehaG dar. 2. Die moralische verwaltungsrechtliche Rehabilitierung begründet aber keinen eigenständigen Rückgabeanspruch nach § 1 Abs. 7 VermG.
    VG Potsdam
    02.03.2004
  3. 3 A 1316/99 - redlicher Erwerb; Manipulation; Zwangslage; Täuschung; Pfleger; Logenhaus; Freimaurerloge; Rückübertragungsausschlus; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: 1. Der Redlichkeitsschutz des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG erfaßt nur einen innerhalb seines zeitlichen Anwendungsbereichs liegenden rechtsgeschäftlichen Erwerb. 2. Kennzeichnend für einen unredlichen Erwerb ist eine dem Erwerber zuzurechnende sittlich anstößige Manipulation. 3. Der im Zeitpunkt des Erwerbs minderjährige Erwerber hat sich nicht eine Zwangslage oder Täuschung der ursprünglichen Eigentümer zunutze gemacht, wenn er bei der Eigentumsübertragung durch einen Pfleger vertreten wurde und der den Vermögenswert veräußernde Elternteil im eigenen Namen gehandelt hat.
    VG Schwerin
    28.10.2004
  4. VerfGH 158/03 - Verfassungsbeschwerde nur bei konkretem Vortrag; Parabolantenne
    Leitsatz: Eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Amtsgerichts, das die auf dem Balkon montierte Parabolantenne für vertragsgemäß erachtet hatte, ist nur dann zulässig, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Vermieters oder eine willkürliche Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung schlüssig dargelegt ist. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    28.05.2004
  5. VerfGH 104/02 - Gehör vor Gericht; Parteiöffentlichkeit der Beweisaufnahme; zur Wirksamkeit einer nicht protokollierten Verfahrensrüge
    Leitsatz: Die Verwertung des Ergebnisses einer Beweisaufnahme stellt im Zivilprozeß einen Gehörsverstoß dar, wenn das Gericht die Parteien nicht rechtzeitig von einer beabsichtigten Beweisaufnahme benachrichtigt hatte, damit das Anwesenheits- und Fragerecht bei der Zeugenbeweisaufnahme als eines der wichtigsten Parteirechte verletzt war und dies ordnungsgemäß gerügt wurde.
    VerfGH Berlin
    28.05.2004
  6. VerfGH 108/03 - Abzug von Drittmitteln bei Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Die Anrechnung von Drittmitteln (hier: Baukostenzuschuß) bei einem Mieterhöhungsverlangen ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Baukostenzuschuß vor ca. fünf Jahren gewährt wurde. Auf eine Wirtschaftlichkeitsberechnung, die höhere laufende Aufwendungen ergibt, kann sich der Eigentümer nicht berufen. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    05.03.2004
  7. VerfGH 44/04 - Verfassungsrechtliche Überprüfung einer vom BGH bestätigten Entscheidung des LG Berlin durch den VerfGH
    Leitsatz: Die Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil des Landgerichts Berlin durch den Bundesgerichtshof beinhaltet die Bestätigung, daß die angegriffene Entscheidung nicht gegen Verfassungsrecht verstößt. Die Überprüfung des Urteils ist danach der Gerichtsbarkeit des Verfassungsgerichtshofes entzogen.
    VerfGH Berlin
    23.08.2004
  8. VIII ZR 283/03 - Modernisierungsmieterhöhung und Drittmittelangabe nur bei Anrechnungspflicht, Dauer der Anrechnungspflicht
    Leitsatz: 1. Drittmittel, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, sind in einem Mieterhöhungsverlangen nur dann anzugeben, wenn sie bei der Berechnung der neuen (erhöhten) Miete anzurechnen sind.2. Die Anrechnungspflicht von Drittmitteln, die von öffentlichen Haushalten für Modernisierungsmaßnahmen gewährt wurden, endet zwölf Jahre nach der mittleren Bezugsfertigkeit des geförderten Objekts (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25. Februar 2004, VIII ZR 116/03, GE 2004, 687). (Nichtamtliche Leitsätze)
    b
    23.06.2004