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Suchergebnis Urteilssuche (551 - 560 von 608)

  1. 6 K 2168/96 - Mangelhafte Prüfung, Überschuldung
    Leitsatz: Mangelhafte Prüfung der für eine Überschuldung sprechenden Umstände kann zur Annahme des unredlichen Erwerbs berechtigen.
    VG Frankfurt/Oder
    01.12.2004
  2. VG 16 A 200.03 - Zinsanhebung; öffentliche Baudarlehen; Widerrufsvorbehalt
    Leitsatz: 1. Zur Rechtmäßigkeit der Zinsanhebung für öffentliche Baudarlehen von 0 % auf 4 % aufgrund eines in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Vorbehalts. 2. Die Vorschrift des § 18 b Abs. 4 WoBindG, wonach bei Zinserhöhungen nach § 18 a Abs. 1 und 2 WoBindG zwischen Zugang der Erhöhungsmitteilung und deren Wirksamwerden eine Zwei-Monats-Frist einzuhalten ist, muß in Fällen einer im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen Zinserhöhung nicht analog angewendet werden.
    VG Berlin
    02.12.2004
  3. 5 K 420/02 GE - Rehabilitierungsentscheidung; Wiedergutmachungsentscheidung; Vermögensentziehung; Treuhandabrede; Scheinvertrag; Unternehmensschädigung; Unternehmensträger; Beteiligung; strafrechtliche Rehabilitierung; Wirtschaftsstrafverordnung
    Leitsatz: 1. Eine nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 StrRehaG ergangene Rehabilitierungsentscheidung eröffnet zugunsten eines Gesellschafters auch den Weg für eine Wiedergutmachung der Unternehmensschädigung nach Maßgabe des § 1 Abs. 7 VermG. 2. Restitutionsansprüche eines erloschenen Unternehmensträgers können durch die ehemaligen Gesellschafter (bzw. deren Rechtsnachfolger) auch dann angemeldet werden, wenn sich der Restitutionsanspruch des erloschenen Unternehmensträgers auf die ihm ursprünglich gehörende Beteiligung an einer anderen Firma richtet. 3. Für die Wiedergutmachungsentscheidung gem. § 1 Abs. 7 VermG ist allein von Relevanz, welcher natürlichen Person der in Rede stehende Vermögenswert als Folge einer in einem strafrechtlichen Urteil ausgesprochenen Vermögensentziehung entzogen wurde. 4. Eine Treuhandabrede zwischen der natürlichen Person und einem Dritten steht der Wiedergutmachung nicht entgegen, wenn der Verurteilte bereits außerhalb der sowjetischen Besatzungszone lebte und befürchten mußte, seine dort ansässigen Unternehmen durch Überführung in Volkseigentum zu verlieren und seinerzeit die strafrechtliche Verurteilung erfolgte, weil ihm gerade "zum Vorwurf" gemacht wurde, sein unternehmerisches Vermögen durch "Scheinverträge" auf den Treuhänder übertragen zu haben, um so die "Verschiebung in den Westen" zu ermöglichen.
    VG Gera
    02.12.2004
  4. 8 U 119/04 - Haftung eines einzelnen Wohnungseigentümers für Müllabfuhrentgelte
    Leitsatz: Dem Straßenreinigungsunternehmen steht es grundsätzlich frei, einen bestimmten Miteigentümer einer Eigentumwohnungsanlage in Anspruch zu nehmen, wenn die Hausverwaltung ihren Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen nicht nachkommt.
    KG
    02.12.2004
  5. I-10 U 77/04 - Flächenabweichung und Metminderung bei Geschäftsraummiete
    Leitsatz: Die vom Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 24. März 2004 (VIII ZR 44/03, 133/03 und 295/03) für den Fall des Vorhandenseins von Minderflächen bei der Vermietung von Wohnungen aufgestellten Grundsätze sind auch auf ein Mietverhältnis über Gewerberaum anzuwenden.
    OLG Düsseldorf
    02.12.2004
  6. 14 C 66/04 - Mietpreisgleitklausel
    Leitsatz: 1. Die Gleitklausel "Alle allgemein oder im konkreten Fall eintretenden Mieterhöhungen und/oder Erhöhungen sowie Neueinführungen von Nebenkosten und Grundstückslasten jeder Art sind vom Zeitpunkt des Eintritts ab vereinbart und vom Mieter zu zahlen. Unbeschadet bleibt das Kündigungsrecht des Mieters; für diesen Fall tritt eine Erhöhung der Miete nicht ein" ist wirksam im Sinne des § 4 Abs. 8 NMV. 2. Die Klausel ist dahin auszulegen, daß die jeweils zulässige gesetzliche Miete vereinbart werden soll, wenn eine Kostenmiete zu zahlen ist. Die Wendung, daß die "Mieterhöhungen vom Zeitpunkt ihres Eintritts an vereinbart" sein sollen, ist zwanglos in entsprechender Weise auszulegen.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    03.12.2004
  7. VG 25 A 240.99 - Reichskulturkammer, sowjetische Besatzung, Enteignung,
    Leitsatz: 1. Die Auflösung der Reichskulturkammer durch Alliierte Rechtsvorschriften erstreckte sich nicht auf die der Kulturkammer angehörenden einzelnen Einrichtungen (hier: Sing-Akademie Berlin). 2. Die alleinige Nutzung eines Grundstücks durch die sowjetische Besatzungsmacht ohne förmliche Sequestration oder förmlichen Enteignungsbeschluß steht der Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage nicht gleich. 3. Die Umschreibung eines Grundstücks auf Eigentum des Volkes ohne Bewußtsein, sich fremdes Eigentum zu verschaffen, ist keine Maßnahme i. S. d. § 1 VermG.
    VG Berlin
    03.12.2004
  8. 63 S 273/04 - Modernisierungsankündigung nur mit ungefährer Mieterhöhung; finanzieller Härteeinwand; Energiesparmaßnahmen; Begrenzung der Modernisierungserhöhung; Isolierfenster statt Kastendoppelfenster
    Leitsatz: 1. Die Mieterhöhung wegen energieeinsparender Modernisierungsmaßnahmen wird mangels gesetzlicher Grundlage nicht durch das Verhältnis zur erzielten Heizkostenersparnis begrenzt. 2. Es kann dahinstehen, ob eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen bei preisgebundenen Neubauwohnungen überhaupt von einer ordnungsgemäßen Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme gemäß § 541 b BGB a. F. / § 554 Abs. 2 n. F. abhängig ist, weil anders als im preisfreien Wohnraum die Mieterhöhung nicht von einer aus der Ankündigung erwachsenden Duldungspflicht abhängig ist, sondern die geänderte Kostenmiete auf Grund gesetzlicher Bestimmungen geschuldet wird. 3. Der duldungsunwillige Mieter ist nicht verpflichtet, eine Außendämmung durch einstweilige Verfügung stoppen zu lassen. 4. Die Modernisierungsankündigung braucht weder eine Erläuterung zur Heizkostenersparnis oder zum Instandsetzungsabzug noch die Berechnung der Mieterhöhung zu enthalten. Der Vermieter muß lediglich die zu erwartende Mieterhöhung in Euro/m2 mitteilen, aber nicht die Kostenkalkulation. Die Angabe der ungefähren Mieterhöhung reicht aus, weil die Mitteilung nicht die spätere Mieterhöhungserklärung vorweg nimmt. 5. Beim finanziellen Härteeinwand des Mieters ist die nach der Modernisierung maßgebliche Gesamtmiete ins Verhältnis zu den individuellen Einkommensverhältnissen des Mieters einschließlich seiner Haushaltsangehörigen und des Anspruchs auf Wohngeld zu setzen; maßgebend ist das Einkommen zum Zeitpunkt des Duldungsbegehrens.
    LG Berlin
    03.12.2004
  9. 12 O 633/04 - Ausnahmsweise kein Herausgabeanspruch des Mieters trotz verbotener Eigenmacht des Vermieters; eigenmächtiger Austausch von Schlössern; Wiedereinräumung des Besitzes; Nutzungsentgelt im Insolvenzverfahren; Pfandrecht
    Leitsatz: 1. Der Austausch von Schlössern durch den Vermieter, der sein Pfandrecht am Inventar sichern will, ist eine verbotene Eigenmacht. 2. Gleichwohl ist ein Antrag des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Duldung der Wegnahme des Inventars zurückzuweisen, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf Herausgabe im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend macht. 3. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eine Masseschuld, so daß der Vermieter sein Pfandrecht nicht nur im Wege der abgesonderten Befriedigung geltend machen kann, sondern die Pfandverwertung nach allgemeinen Vorschriften betreiben darf. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.12.2004
  10. 15 K 254/03 - Kleingarten, Bungalowsiedlung, Kleingartensiedlung
    Leitsatz: Werden Grundstücke zum Zwecke der Förderung des Kleingartenwesens zur Verfügung gestellt, handelt es sich auch dann um eine die Zuordnung rechtfertigende kommunale Aufgabe, wenn daraus eine Bungalowsiedlung entsteht, die Gemeinde aber das Gelände parzelliert und durch gemeinschaftliche Einrichtungen zusammengefaßt hat, die Parzellen in der Größe im wesentlichen Kleingärten entsprechen, ein Grundstück unentgeltlich als Parkplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung gestellt wird, sich die tatsächliche Nutzung nicht von einer Kleingartensiedlung unterscheidet und die meisten Nutzer zumindest im näheren Umfeld der Gemeinde wohnten.
    VG Potsdam
    06.12.2004