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Suchergebnis Urteilssuche (521 - 530 von 608)

  1. BVerwG 7 B 65.04 - Unternehmensrückgabe; Ausschlussgrund; Quorum; Verkehrswerterstattung; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss
    Leitsatz: Ist die Rückgabe eines Unternehmens ausgeschlossen, weil das Quorum nicht erreicht wurde, setzt der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts eines Gegenstands des Unternehmensvermögens voraus, daß der Verfügungsberechtigte den Vermögensgegenstand veräußert hat.
    BVerwG
    11.08.2004
  2. BVerwG 7 B 9.04 - Unternehmensschädigung; Surrogatanspruch
    Leitsatz: Weder der Wortlaut noch der Zweck des § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG lassen seine erweiternde Auslegung im Sinne eines umfassenden Surrogatanspruchs zu. Ist weder ein Unternehmen als solches geschädigt noch eine Beteiligung an ihm entzogen, ist der Anwendungsbereich der Norm nicht eröffnet.
    BVerwG
    05.08.2004
  3. BVerwG 7 B 41.04 - Ablösebetrag; Grundpfandrechte; Instandhaltungskredit; Kreditaufnahme; Schädigungsmaßnahme; Verfügungsbefugnis
    Leitsatz: Von der Festsetzung eines Ablösebetrags hat die Behörde nicht deswegen abzusehen, weil die durch das frühere dingliche Recht gesicherte Forderung fortbesteht. Die Einstufung der staatlichen Verwaltung i. S. des § 1 Abs. 4 VermG als Schädigungsmaßnahme beruht auf dem damit verbundenen Ausschluß der privaten Verfügungsbefugnis des Eigentümers. Vom staatlichen Verwalter bestellte Grundpfandrechte zur Sicherung von Krediten für Instandhaltungsmaßnahmen fallen unter § 18 Abs. 2 VermG; sie sind im Ablösebetrag nicht zu berücksichtigen, wenn der Berechtigte nachweist, daß eine der Kreditaufnahme entsprechende Instandhaltungsmaßnahme an dem Grundstück nicht durchgeführt wurde.
    BVerwG
    04.08.2004
  4. BVerwG 7 B 37.04 - Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch Zessionar
    Leitsatz: Die im eigenen Namen vorgenommene Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar wirkt nicht zugunsten des Zedenten, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Abtretung unwirksam war.
    BVerwG
    29.07.2004
  5. BVerwG 8 C 16.03 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; gewerbliche Nutzung; Liquidation des Unternehmensträgers
    Leitsatz: 1. Das Behördenprivileg nach § 78 Abs. 2 VwGO kommt in restitutionsrechtlichen Klageverfahren dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und nicht seinem Widerspruchsausschuß zu. 2. Der Restitutionsausschlußgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 = ZOV 2001, 358 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32 = ZOV 2002, 110).
    BVerwG
    28.07.2004
  6. BVerwG 7 C 7.03 - Unlauter ausgeübtes staatliches Vorerwerbsrecht; vorgeschobener Erwerbszweck
    Leitsatz: Ein staatliches Vorerwerbsrecht wurde unlauter ausgeübt, wenn der angegebene Erwerbszweck nur vorgeschoben war. Der Eigentumsverlust infolge eines unlauter ausgeübten staatlichen Vorerwerbsrechts ist grundsätzlich als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen.
    BVerwG
    22.07.2004
  7. BVerwG 8 C 11.03 - Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke und Gebäude; Stichtag; Veräußerung
    Leitsatz: 1. Der Grundstückserwerb im Vollstreckungsverfahren auf Grund gerichtlichen Verkaufs ist einer Redlichkeitsprüfung zugänglich. 2. Er unterliegt nicht der Stichtagsregelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG.
    BVerwG
    30.06.2004
  8. BVerwG 8 C 14.03 - Vorkaufsrecht; Zeitpunkt des Entstehens; Eintragung im Grundbuch; Erbengemeinschaft; Verkauf; Eigentumserwerb; Rückerstattungsanspruch; redlicher Erwerb
    Leitsatz: Die Regelung über das Vorkaufsrecht nach § 20 a Satz 1 VermG erfaßt nicht nur den Ausschluß der Rückübereignung wegen redlichen Erwerbs nach § 4 Abs. 2 VermG, sondern auch andere Fälle, in denen die Rückübertragung des Grundstücks wegen des Erwerbs des Eigentums oder eines dinglichen Nutzungsrechts durch Dritte ausgeschlossen ist. Der Fall des ersten Verkaufs im Sinne des § 20 Abs. 6 Satz 2 VermG kann erst eintreten, nachdem das Vorkaufsrecht durch Eintragung im Grundbuch entstanden ist.
    BVerwG
    30.06.2004
  9. BVerwG 4 C 1.03 - Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff; Erhaltungssatzung; Milieuschutzsatzung; Umwandlungsgenehmigung; Veräußerungsgenehmigung
    Leitsatz: 1. Das Fortsetzungsfeststellungsinteresse für die Klage gegen die Versagung einer Veräußerungsgenehmigung im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 4 BauGB kann auf die Absicht gestützt werden, eine Klage wegen enteignungsgleichen Eingriffs zu erheben. 2. Die in § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB vorgesehene Verpflichtung, die Wohnungen innerhalb von sieben Jahren nur an die Mieter zu veräußern, erstreckt sich auch auf diejenigen Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Erteilung der Umwandlungsgenehmigung leer stehen. 3. Zum Kreis der Mieter im Sinne des § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 6 BauGB gehören nicht diejenigen Personen, die die betreffende Wohnung zwar tatsächlich bewohnen, diese Nutzung aber von vornherein nur mit der Absicht aufgenommen haben, die Wohnung käuflich zu erwerben. 4. Auch in den Fällen, in denen kein Anspruch auf Erteilung einer Veräußerungsgenehmigung besteht, kommen atypische Fallgestaltungen in Betracht, die eine Erteilung der Genehmigung im Ermessenswege rechtfertigen.
    BVerwG
    30.06.2004
  10. BVerwG 7 C 21.03 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Rehabilitierungsbescheid; Bindungswirkung
    Leitsatz: 1. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheides nach § 12 Abs. 1 Satz 3 VwRehaG hindert das Vermögensamt, in nachfolgenden Restitutionsverfahren die Rückübertragung des entzogenen Vermögenswertes mit der Begründung abzulehnen, eine Rechtsnachfolge scheide schon dem Grunde nach aus. 2. Die Bindungswirkung eines Rehabilitierungsbescheids ist zugunsten solcher Verfügungsberechtigter eingeschränkt, denen die Möglichkeit genommen war, den Rehabilitierungsbescheid mit Einwendungen gegen die Berechtigung des Antragstellers anzufechten.
    BVerwG
    24.06.2004