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Urteil Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch Zessionar
Schlagworte
Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch Zessionar
Leitsatz
Die im eigenen Namen vorgenommene Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar wirkt nicht zugunsten des Zedenten, wenn sich nachträglich herausstellt, daß die Abtretung unwirksam war.
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