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Urteil Unlauter ausgeübtes staatliches Vorerwerbsrecht
Schlagworte
Unlauter ausgeübtes staatliches Vorerwerbsrecht; vorgeschobener Erwerbszweck
Leitsätze
Ein staatliches Vorerwerbsrecht wurde unlauter ausgeübt, wenn der angegebene Erwerbszweck nur vorgeschoben war.
Der Eigentumsverlust infolge eines unlauter ausgeübten staatlichen Vorerwerbsrechts ist grundsätzlich als Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG anzusehen.
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