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63 S 368/02; 63 S 398/02 - Wiederaufleben des Mietminderungsrechts nach VerwirkungLeitsatz: War für einen Zeitraum vor Inkrafttreten der Mietrechtsreform (1. September 2001) das Minderungsrecht des Mieters wegen vorbehaltloser Mietzahlung verwirkt (analoge Anwendung des § 539 BGB a. F.), lebt es für die Zeit danach wieder auf, wenn der Mieter sich nunmehr innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nach der Gesetzesänderung darauf beruft. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin17.02.2004
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64 S 407/03 - Kündigungsbeschränkung bei WohnungsumwandlungLeitsatz: Die in Berlin aufgrund von § 564 b Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 BGB a. F. erlassene Rechtsverordnung ist für Kündigungen ab 1. September 2000 außer Kraft. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.02.2004
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62 S 350/03 - Betriebskostenabrechnung durch ZwangsverwalterLeitsatz: Die Pflicht des Zwangsverwalters zur Erteilung einer Betriebskostenabrechnung endet mit der Aufhebung der Zwangsverwaltung, selbst wenn er während der Zwangsverwaltung Betriebskostenvorschüsse vereinnahmt hat. Für die Betriebskostenabrechnung ist nach Ende der Zwangsverwaltung der Eigentümer (wieder) zuständig.LG Berlin12.02.2004
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63 S 179/03 - Alte Staffelmietvereinbarung über 20 Jahre insgesamt unwirksamLeitsatz: Eine vor der Mietrechtsreform vereinbarte Staffelmiete für eine Dauer von 20 Jahren ist insgesamt unwirksam und wird nicht mit Inkrafttreten des § 557 a BGB, der keine zeitliche Begrenzung vorsieht, wirksam. Damit verbleibt es bei der Ausgangsmiete. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.02.2004
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63 S 223/03 - Präklusion einer erst in zweiter Instanz erhobenen VerjährungseinredeLeitsatz: Eine erst in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede ist nicht präkludiert, wenn das neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel auf unstreitigen Tatsachen beruht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin06.02.2004
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62 S 336/03 - Räumungsklage auch gegen ausgezogenen MitmieterLeitsatz: Die Räumungsklage ist gegen alle Mitmieter zu richten, auch wenn einer der Mitmieter bereits ausgezogen ist. Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil der ausgezogene Mieter erklärt hatte, nicht mehr in die Wohnung einziehen zu wollen (gegen LG Berlin, ZK 64, GE 2003, 529).LG Berlin05.02.2004
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65 S 126/03 - Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete mit dem Berliner Mietspiegel; Ermächtigung zur Mieterhöhung; fehlerhafte Mietstruktur im Mieterhöhungsverlangen; OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Der Eigentümer eines Grundstücks kann den Käufer ermächtigen, ein vom Noch-Eigentümer geltend gemachtes Mieterhöhungsverlangen schon vor Eigentumsumschreibung im eigenen Namen weiterzuverfolgen. 2. Ein Mieterhöhungsverlangen ist auch dann formell wirksam, wenn statt der Bruttokaltmiete pro Quadratmeter versehentlich die Nettokaltmiete pro Quadratmeter angegeben ist, die übrigen Angaben aber sachlich und rechnerisch richtig sind: Ausgangsmiete, Mietspiegelfeld, durchschnittliche Betriebskosten, neue Bruttokaltmiete. 3. Für die materielle Begründetheit des Mieterhöhungsverlangens ist der Berliner Mietspiegel 2003 maßgeblich, wenn das Mieterhöhungsverlangen nach dem Erhebungsstichtag (1. März 2002) dem Mieter zuging. 4. Auch die Orientierungshilfe ist nach § 287 ZPO zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete heranzuziehen.LG Berlin03.02.2004
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48 S 97/03 - Konkludenter Wasserliefervertrag mit Eigentümergemeinschaft; Wasserrechnung für StellplatzeigentümerLeitsatz: 1. Durch die Entnahme von Wasser wird ein konkludenter Kaufvertrag mit den Wasserbetrieben abgeschlossen; bei einer Eigentümergemeinschaft kommt der Vertrag mit allen Miteigentümern zustande, unabhängig davon, ob sie Wasser verbrauchen oder nicht. 2. Jeder Eigentümer haftet als Gesamtschuldner unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils (hier: 0,77 % für Motorradeinstellplatz).LG Berlin28.01.2004
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63 S 233/03 - Fristwahrende ZustellungLeitsatz: Eine fristwahrende Zustellung ist auch dann noch als demnächst anzusehen, wenn ab dem Zeitraum des Zugangs der Vorschußanforderung bis zur Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses ein Zeitraum von einem Monat vergeht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.01.2004
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67 S 180/03 - Gartenpflegekosten bei öffentlich zugänglichen FlächenLeitsatz: Gartenpflegekosten für nicht zum öffentlichen Gehweg abgetrennte Vorgärten, die von vorbeigehenden Passanten mitbenutzt werden, können nicht als Betriebskosten umgelegt werden, da es sich nicht um Flächen handelt, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.01.2004