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Suchergebnis Urteilssuche (361 - 370 von 608)
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67 S 210/04 - Schadensersatz bei grundloser Verweigerung der UntervermietungLeitsatz: 1. Bei grundloser Verweigerung der dem Mieter zustehenden Untervermietungserlaubnis ist der Vermieter schadensersatzpflichtig in Höhe der entgangenen Untermiete. 2. Das Ausscheiden von Mitgliedern einer Wohngemeinschaft führt ohne weiteres zur Annahme, daß die anteiligen Belastungen der verbleibenden Mieter entsprechend ansteigen und ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung begründen. 3. Untermieter sind dem Vermieter mit Namen und Anschrift zu benennen. Auf die Angabe des Berufs hat der Vermieter ebensowenig einen Anspruch wie auf Einflußnahme auf den Untermietzins.LG Berlin08.11.2004
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34 O 387/04 - Einbehaltene Betriebskostenvorschüsse und verspätete AbrechnungLeitsatz: Hat der Mieter vertragswidrig Betriebskostenvorschüsse nicht gezahlt und rechnet der Vermieter über Betriebskosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist (verspätet) ab, kann der Vermieter einen Zahlungssaldo in Höhe der vom Mieter nicht gezahlten Vorschüsse geltend machen. Lediglich mit der Nachforderung von weiteren durch die vereinbarten Vorschüsse nicht gedeckten Kosten ist er ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.11.2004
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63 S 265/04 - Anspruch auf Mietkautionszahlung auch nach Mietende; LeitsatzLeitsatz: Der Anspruch auf Leistung der vereinbarten Kaution besteht auch nach Beendigung des Mietvertrages so lange fort, solange noch das Sicherungsbedürfnis des Vermieters existiert (grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Überlegungsfrist zur Abrechnung). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin29.10.2004
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62 S 206/04 - Betriebskostenabrechnung mit SollvorschüssenLeitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung, die lediglich die geschuldeten Vorschüsse aufführt, ist ordnungsgemäß, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Erteilung der Abrechnung für den Abrechnungszeitpunkt keinerlei Vorauszahlungen erbracht hat, die offenen Vorauszahlungsansprüche vom Vermieter bereits eingeklagt sind und auch noch keine Abrechnungsreife eingetreten ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.10.2004
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67 S 190/04 - Mieterhöhung mit dem Berliner Mietspiegel 2003 durch Feld-Interpolation, -Kombination oder Analogie; Außentoiletten-WohnungenLeitsatz: 1. Ein auf einen Mietspiegel gestütztes Mieterhöhungsverlangen ist bereits formell unwirksam, wenn der Mietspiegel keine vergleichbaren Wohnungen enthält, sondern die Begründung durch Interpolation zwischen bzw. Analogie oder Kombination mit anderen Feldern gewonnen wurde. 2. Der Berliner Mietspiegel 2003 erfaßt keine Wohnungen mit Außen-WC und kann deshalb auch nicht zur Begründung einer Mieterhöhung für solche Wohnungen herangezogen werden.LG Berlin28.10.2004
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65 S 243/04 - Mieterhöhung bei einer vereinbarten BruttokaltmieteLeitsatz: Hat der Mieter bei einer vereinbarten Bruttokaltmiete Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten akzeptiert und die erhöhte Miete jahrelang gezahlt, kann er sich bei einer späteren Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) nicht darauf berufen, der Ausgangsmietzins sei wegen fehlerhafter Betriebskostenerhöhung aufgrund eines fehlenden vertraglichen Erhöhungsvorbehalts unrichtig berechnet. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin26.10.2004
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62 S 218/04 - Wegfall des Eigenbedarfs nach Ablauf der KündigungsfristLeitsatz: Fällt der zur Kündigung berechtigende Eigenbedarf nach Ablauf der Kündigungsfrist, aber vor Schluß der mündlichen Verhandlung der Räumungsklage weg, kann sich der Mieter darauf nicht mehr berufen. Insofern trifft den Vermieter keine nachvertragliche Treuepflicht. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin14.10.2004
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4 O 88/04 - Modrow-Grundstückseigentümer; Nutzungsherausgabe; Mietauskehr; Erlösauskehranspruch; Aufrechnung des Nutzers; Sachvortrag; Aufwendungen des Nutzers; Umbaumaßnahmen; HerstellungskostenLeitsatz: 1. Der Modrow-Grundstückseigentümer eines Mehrfamilienhauses ist zur Auskehr der erzielten Mieten i. S. v. § 7 Abs. 7 VermG verpflichtet, unabhängig davon, ob er nach erfolgter Rückübertragung an den Alteigentümer von diesem Ankauf des Grundstückes nach dem SachenRBerG verlangen kann. 2. Art. 233 § 2 a EGBGB zugunsten des Modrow-Kaufes stellt keine den Erlösauskehranspruch des § 7 Abs. 7 VermG ausschließende Regelung dar. 3. Die Aufrechnung des Nutzers mit Gegenansprüchen nach § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG setzt einen nachvollziehbaren und überprüfbaren Sachvortrag voraus. Die Einreichung eines Ordners mit Kopien von Kassenbons genügt nicht zum Nachweis, es seien Aufwendungen i. S. v. § 3 Abs. 3 VermG getätigt worden. 4. Vom Nutzer durchgeführte Umbaumaßnahmen oder Kosten zur Herstellung von Wohnraum sind nicht aufrechnungs- bzw. erstattungsfähig. (Leitsätze des Einsenders)LG Potsdam13.10.2004
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4 O 84/04 - Restitutionsgrundstück; Belastung; Grundpfandrecht; Modrow-Käufer; Hausausbau; Hausumbau; Baufinanzierung; Finanzierung; LöschungsanspruchLeitsatz: 1. Das restitutionsbelastete Grundstück darf mit Grundpfandrechten auch nicht von demjenigen Modrow-Käufer belastet werden, dem nach erfolgter Restitution ein sachenrechtlicher Bereinigungsanspruch zusteht. 2. Die dingliche Belastung des Restitutionsgrundstückes durch den Modrow-Käufer zur Finanzierung von Krediten zum Haus-, -aus- und -umbau ist nicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2 VermG gerechtfertigt. 3. Der Anspruch des (Alt-) Eigentümers auf Löschung der dinglichen Belastung kann nach § 887 ZPO bewirkt werden.LG Potsdam13.10.2004
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4 O 125/03 - Widerrufsrecht gegenüber der Bank bei ImmobilienfondsLeitsatz: Eine Bank, die sich in das Vertriebssystem eines Immobilienfonds einbinden läßt, muß sich die Haustürsituation (Widerrufsrecht) zurechnen lassen.LG Berlin06.10.2004