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Urteil Anspruch auf Mietkautionszahlung auch nach Mietende
Schlagworte
Anspruch auf Mietkautionszahlung auch nach Mietende; Leitsatz
Leitsatz
Der Anspruch auf Leistung der vereinbarten Kaution besteht auch nach Beendigung des Mietvertrages so lange fort, solange noch das Sicherungsbedürfnis des Vermieters existiert (grundsätzlich bis zum Ablauf seiner Überlegungsfrist zur Abrechnung). (Leitsatz der Redaktion)
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