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  1. V ZR 90/03 - Widerruf in notariell beurkundetem Angebot zum Verkauf eines Grundstücks
    Leitsatz: Der Eigentümer eines Grundstücks kann sich in einem notariell beurkundeten unwiderruflichen Angebot zum Verkauf des Grundstücks vorbehalten, das Angebot mit der Folge zu widerrufen, daß das Angebot befristet ist, und einen erklärten Widerruf zurückzunehmen, solange das Angebot nicht erloschen ist. Die Erklärung, den Widerruf zurückzunehmen, bedarf in diesem Fall nicht der Beurkundung.
    BGH
    26.03.2004
  2. V ZR 90/04 - Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, Reichsvermögen, fiktiver Verfügungsberechtigter, Vidndikationslage
    Leitsatz: a) Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis stehen dem Bund gegenüber einem fiktiven Verfügungsberechtigten im Sinne von §§ 16 Satz 3, 11 Abs. 2 Satz 4 VZOG nicht zu, solange der Übergang von Reichsvermögen auf den Bund nicht bestandskräftig festgestellt oder anderweitig verbindlich geklärt ist (Fortführung von BGHZ 149, 380). b) Dieser Ausschluß greift nur gegenüber einem Besitzer, der fiktiver Verfügungsberechtigter ist. c) Bei der Bestimmung des fiktiven Verfügungsberechtigten ist auch die Möglichkeit einer einvernehmlichen Zuordnung nach § 2 Abs. 1 Satz 6 VZOG zu berücksichtigen (Fortführung von BGHZ 149, 380). d) Die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis kann nach Treu und Glauben unzulässig sein, wenn der Eigentümer die Vindikationslage im wesentlichen pflichtwidrig selbst herbeigeführt hat.
    BGH
    26.11.2004
  3. VI ZB 10/04 - keine Wiedereinsetzung bei Organisationsmangel
    Leitsatz: Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten mündlich die Anweisung erteilt hat, die Berufungsschrift per Telefax an das Rechtsmittelgericht zu übermitteln, die Absendung jedoch im Laufe des Tages in Vergessenheit gerät und unterbleibt.
    BGH
    22.06.2004
  4. VI ZR 150/02 - Ladung zur Erläuterung des Sachverständigengutachtens
    Leitsatz: Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.
    BGH
    27.01.2004
  5. VI ZR 306/03 - Erschleichung zweckgebundener öffentlicher Mittel; Schaden bei Wohnungsbauförderungsdarlehen an Nichtberechtigten
    Leitsatz: Werden zweckgebundene, öffentliche Mittel infolge falscher Angaben ausbezahlt, obwohl der Empfänger nicht zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, besteht der Schaden schon in der Verringerung der zweckgebundenen Mittel, ohne daß insoweit der erstrebte Zweck erreicht wird.
    BGH
    21.12.2004
  6. VI ZR 429/02 - Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen
    Leitsatz: Die Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen zwischen den Parteien wird durch die Erklärung, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf die Erhebung der Einrede der Verjährung zu verzichten, grundsätzlich nicht berührt.
    BGH
    17.02.2004
  7. VII ZB 11/03 - keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
    Leitsatz: Erhebt der Antragsteller eine Klage, deren Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, ist eine Teilkostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich unzulässig.
    BGH
    24.06.2004
  8. VII ZB 11/04 - keine Erörterungsgebühr bei einseitigem gerichtlichen Hinweis
    Leitsatz: Die Erörterungsgebühr fällt nicht an, wenn das Rechtsmittel vor Eintritt in die mündliche Verhandlung unmittelbar nach einem gerichtlichen Hinweis zurückgenommen wird.
    BGH
    24.06.2004
  9. VII ZB 4/04 - Klagerücknahme und Kostenregelung im Vergleich
    Leitsatz: Bei Rücknahme der Klage nach einem Vergleich geht die im Vergleich getroffene Kostenregelung auch im Verhältnis zum Streithelfer der gesetzlichen Regelung des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO vor (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 3. April 2003 - V ZB 44/02, BGHZ 154, 351).
    BGH
    24.06.2004
  10. VII ZR 12/03 - Hausverwalter bei Vergabe von Bauleistungen nur Vertreter
    Leitsatz: Die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter wird, soweit sich aus den Umständen (§ 164 Abs. 1 Satz 2 BGB) nichts anderes ergibt, in der Regel für dessen Auftraggeber, gewöhnlich den Eigentümer, vorgenommen. Der Umfang der vergebenen Arbeiten ist nicht entscheidend für die Frage, ob der Hausverwalter im eigenen oder in fremdem Namen gehandelt hat.
    BGH
    08.01.2004