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Urteil keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Schlagworte
keine Teilkostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren
Leitsatz
Erhebt der Antragsteller eine Klage, deren Streitgegenstand hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurückbleibt, ist eine Teilkostenentscheidung nach § 494 a Abs. 2 Satz 1 ZPO grundsätzlich unzulässig.
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