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Urteil keine Wiedereinsetzung bei Organisationsmangel
Schlagworte
keine Wiedereinsetzung bei Organisationsmangel
Leitsatz
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn ein Rechtsanwalt seiner Büroangestellten mündlich die Anweisung erteilt hat, die Berufungsschrift per Telefax an das Rechtsmittelgericht zu übermitteln, die Absendung jedoch im Laufe des Tages in Vergessenheit gerät und unterbleibt.
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