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Suchergebnis Urteilssuche (571 - 580 von 608)
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9 C 185/04 - ParabolantenneLeitsatz: 1. Die vom Vermieter lediglich geduldete Anbringung und Benutzung der Parabolantenne durch einen Mieter kann vom Vermieter bei der Sanierung des Dachstuhls widerrufen werden. 2. Hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf Wiederanbringung der Parabolantenne, so hat er dem Vermieter das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen, bevor er die erneute Montage der Parabolantenne verlangen kann.AG Schöneberg07.12.2004
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9 C 619/03 - Einbau einer Katzenklappe durch Mieter kein KündigungsgrundLeitsatz: Das Halten einer Katze gehört zum allgemeinen Wohngebrauch; der ungenehmigte Einbau einer Katzenklappe begründet kein berechtigtes Interesse des Vermieters für eine ordentliche Kündigung.AG Schöneberg19.02.2004
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100 C 203/04 - Gaststättenlärm bis 20 Uhr und Zigarettenrauch kein MietmangelLeitsatz: 1. Auch in einer ruhigen Wohngegend muß der Mieter in Berlin einen zeitlich begrenzten Gaststättenbetrieb auf einer Terrasse hinnehmen. 2. Gelegentliche Einwirkungen von Zigarettenrauch muß der Mieter hinnehmen und kann sich nicht auf eine Asthmaerkrankung berufen.AG Pankow/Weißensee27.10.2004
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14 C 110/03 - Rechtsanwaltsgebühren kein VerzugsschadenLeitsatz: Ein Vermieter, der eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht selbst ausspricht, sondern dazu einen Rechtsanwalt beauftragt, verstößt gegen das Gebot der Schadensminderung, so daß Rechtsanwaltsgebühren vom Mieter nicht geschuldet werden.AG Neukölln10.09.2004
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15 C 1/04 - Entfernung der Parabolantenne vom BalkonLeitsatz: Das Aufstellen einer von außen in nicht völlig unerheblicher Weise sichtbaren Parabolantenne auf dem Balkon einer Mietwohnung ist vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache nicht gedeckt; ein Vergleich einer Satellitenschüssel mit einem Sonnenschirm ist abwegig.AG Neukölln01.06.2004
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18 C 402/03 - Voraussetzungen der Ankündigungspflicht bei ModernisierungLeitsatz: Der Mieter muß den Einbau einer Zentralheizung nicht dulden, wenn die Modernisierungsankündigung den Verlauf der Rohrleitungen nicht erkennen läßt, der Verbleib der Speisekammer unklar bleibt und eine Investition noch nicht abgewohnt ist.AG Neukölln13.08.2004
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20 C 98/03 - Vorhalteverpflichtung einer vorhandenen Hochantenne für DVB-T-FernsehenLeitsatz: Nach Umstellung des analogen auf digitales terrestrisches Fernsehen ist der Vermieter nicht einseitig berechtigt, die bisherige Gemeinschafts-Dachantenne abzubauen und den Mieter auf die Möglichkeit von Kabelfernsehen zu verweisen. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln29.10.2004
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8 C 211/04 - Ausschließlicher Gerichtsstand für Mietsachen gilt nicht für Klagen des Zwangsverwalters gegen EigentümerLeitsatz: Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29 a ZPO gilt nur für Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien; eine Klage des Zwangsverwalters gegen den Eigentümer auf Herausgabe der Kaution ist am Wohnsitz des Vermieters zu erheben.AG Neukölln07.09.2004
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20 C 11/04 - Duldungspflicht für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen; allgemein üblicher Zustand für ganz Berlin zu ermittelnLeitsatz: 1. Bei komplexen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muß in der Ankündigung nicht die voraussichtliche Dauer für jede einzelne Baumaßnahme getrennt angegeben werden. 2. Folgende Maßnahmen sind eine Modernisierung: a) Zentralheizung statt Gasaußenwandöfen; b) erstmalige Installation einer zentralen Warmwasserversorgung für die Küche; c) Maßnahmen zur Schall- und Wärmedämmung durch Einbau von neuen Leitungen und einer styroporgedämmten Badewanne; d) Einbau von Einhebel-Mischbatterien; f) Verfliesung von Badezimmer und Küche; g) Verstärkung der elektrischen Steigeleitung und Veränderung der Elektroinstallation statt der vorhandenen Aluminiumkabel; h) Gegensprech- und Türöffnungsanlage. Keine Modernisierung sind i) der Ersatz des Gasdurchlauferhitzers im Bad durch eine zentrale Warmwasserversorgung; j) der Ersatz des Gasherdes durch einen Elektroherd; k) bloße Vorbereitung eines Breitbandkabelanschlusses. 3. Der Vermieter ist berechtigt, schadhafte Fenster durch in Abmessung und Gestaltung gleichartige Isolierfenster zu ersetzen. 4. Die Feststellung des allgemein üblichen Zustands im Sinne des § 554 BGB ist in Berlin nicht mehr getrennt nach Ost und West zu betrachten.AG Mitte12.07.2004
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21 C 109/04 - Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten; wirtschaftliche Geschäftsführung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; HauswartkostenLeitsatz: Kosten für eine mit dem Müllmanagement betraute Firma sind keine umlagefähigen Betriebskosten; sofern bei Müllkosten Einsparungen durch sogenannte "Managementmaßnahmen" möglich sind, waren die Müllkosten vorher höher als notwendig und damit unwirtschaftlich. Müllmanagementkosten gehören auch nicht zu den Kosten des Hauswarts.AG Mitte10.11.2004