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Urteil Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten
Schlagworte
Kosten des sog. Müllmanagements keine umlagefähigen Betriebskosten; wirtschaftliche Geschäftsführung; Wirtschaftlichkeitsgrundsatz; Hauswartkosten
Leitsätze
Kosten für eine mit dem Müllmanagement betraute Firma sind keine umlagefähigen Betriebskosten; sofern bei Müllkosten Einsparungen durch sogenannte "Managementmaßnahmen" möglich sind, waren die Müllkosten vorher höher als notwendig und damit unwirtschaftlich.
Müllmanagementkosten gehören auch nicht zu den Kosten des Hauswarts.
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