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Urteil Rechtsanwaltsgebühren kein Verzugsschaden
Schlagworte
Rechtsanwaltsgebühren kein Verzugsschaden
Leitsatz
Ein Vermieter, der eine außerordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzuges nicht selbst ausspricht, sondern dazu einen Rechtsanwalt beauftragt, verstößt gegen das Gebot der Schadensminderung, so daß Rechtsanwaltsgebühren vom Mieter nicht geschuldet werden.
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