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Suchergebnis Urteilssuche (561 - 570 von 608)
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V ZB 51/03 - Verbot von Parabolantennen durch Teilungserklärung (Vereinbarung) möglich, nicht durch MehrheitsbeschlußLeitsatz: Selbst bei vorhandenem Kabelanschluß kann das besondere Informationsinteresse eines ausländischen Wohnungseigentümers dazu führen, daß die übrigen Wohnungseigentümer den Nachteil hinnehmen müssen, der für den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage mit einer auf dem Balkon einer Eigentumswohnung aufgestellten Parabolantenne verbunden ist. GG Art. 5 Abs. 1; WEG § 10 Abs. 2 Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung einschränkende Voraussetzungen bestimmen und das Anbringen von Parabolantennen auch generell verbieten. Auf Grund einer Inhaltskontrolle nach § 242 BGB können solche Vereinbarungen allerdings unwirksam sein, wenn es für ein Festhalten insbesondere an einem generellen Verbot an einem berechtigten Interesse fehlt. WEG § 15 Ein generelles Verbot von Parabolantennen kann nicht durch Mehrheitsbeschluß angeordnet werden. Ein solcher Beschluß ist jedoch grundsätzlich nicht nichtig, sondern nur anfechtbar. Zur Nichtigkeit führt es allerdings, wenn mit dem Beschluß eine Vereinbarung abgeändert wird.BGH22.01.2004
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V ZR 187/03 - Nichtzulassungsbeschwerde bei verspätetem TatsachenvortragLeitsatz: Im Revisionsverfahren ist nicht zu überprüfen, ob das Berufungsgericht bei der Zulassung neuen Tatsachenvortrags die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO beachtet hat.BGH22.01.2004
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46720/99; 72203/01; 72552/01 - Enteignung; Neubauernerben; Rückauflassungsverpflichtung; EntschädigungsbewertungLeitsatz: 1. Die entschädigungslose Rückauflassungsverpflichtung der Neubauernerben nach Art. 233 § 11 Abs. 3 EGBGB stellt eine unverhältnismäßige und übermäßige Enteignung dar. 2. Obwohl Umstände, die sich aus der deutschen Wiedervereinigung ergeben, als Ausnahmefälle betrachtet werden müssen, stellt die nicht vorhandene Entschädigung durch den Staat einen Verstoß gegen ein ausgeglichenes Gleichgewicht dar. 3. Bei der Bewertung der zahlbaren Entschädigung kann zu berücksichtigen sein, daß es sich um nach 1945 entschädigungslos enteignetes Vermögen gehandelt hat.Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Dritte Sektion22.01.2004
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I-10 U 102/03 - Arglistige Berufung auf fehlende Schriftform; TelefaxübermittlungLeitsatz: 1. Eine Telefaxübermittlung der jeweils durch den Vertragspartner unterzeichneten Vertragsurkunden erfüllt nicht die gesetzliche Schriftform des § 566 a. F. BGB. 2. Haben sich die Parteien beim mündlichen Abschluß eines langjährigen Mietvertrages zu dessen schriftlicher Beurkundung verpflichtet, so können sie sich gegenseitig den Mangel der Schriftform nicht entgegenhalten.OLG Düsseldorf22.01.2004
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4 U 100/03 - Keine Zwangsmitgliedschaft bei WerbegemeinschaftLeitsatz: 1. Eine Beitrittspflicht des gewerblichen Mieters in einem Einkaufszentrum zu einer Werbegemeinschaft kann formularvertraglich nicht wirksam vereinbart werden. 2. Grundsätzlich wirksam ist aber eine formularvertraglich vorgesehene Beitragspflicht aller gewerblichen Mieter unabhängig vom Beitritt zur Werbegemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn die Beitragshöhe im Mietvertrag nicht bestimmt ist, sondern von der Gemeinschaft bestimmt werden soll. 3. Über die Beiträge hat die Werbegemeinschaft (oder der Vermieter) wie bei anderen Nebenkosten abzurechnen. Unterbleibt eine solche Abrechnung, kann Zahlung nicht verlangt werden. (zu 3. Leitsatz der Redaktion)HansOLG Hamburg21.01.2004
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XII ZR 214/00 - Kündigung durch Telefax ausreichendLeitsatz: 1. Bei einer Klausel im Geschäftsraummietvertrag, wonach die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, ist lediglich Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; die Versendung als Einschreibebrief soll nur den Zugang der Kündigung sichern. 2. Ein Telefax wahrt die gewillkürte Schriftform. 3. Ein Schreiben gilt auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger dieser Zeilen durch Krankheit oder Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. (Leitsätze der Redaktion)BGH21.01.2004
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VIII ZR 101/03 - Keine Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten bei Berliner Bruttomietverträgen bei fehlender VereinbarungLeitsatz: 1. Seit dem Außerkrafttreten des GVW in Berlin (31. Dezember 1994) waren bei einer Bruttomiete (Teilinklusivmiete) Mieterhöhungen wegen gestiegener Betriebskosten ohne (wirksamen) vertraglichen Erhöhungsvorbehalt nicht mehr möglich. 2. Neu eingeführte Betriebskosten werden von der Teilinklusivmietenabrede nicht erfaßt; jedenfalls bei einer widerspruchslos akzeptierten Berechnung können spätere Kostensteigerungen eine Mieterhöhung rechtfertigen (hier: für nachträglich eingebauten Aufzug). (Leitsätze der Redaktion)BGH21.01.2004
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VIII ZR 115/03 - Mieterhöhungsausschluß durch Vereinbarung der - tatsächlich nicht gegebenen - öffentlichen PreisbindungLeitsatz: Zur Zulässigkeit einer Mieterhöhung bei einem Mietvertrag, in dem die vermietete Wohnung als "öffentlich gefördert (Sozialwohnung) oder sonst preisgebunden" bezeichnet wird.BGH21.01.2004
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VIII ZR 137/03 - Umlegungsmaßstab von Betriebskosten bei Leerstand; HeizkostenLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Änderung des Abrechnungsmaßstabes für Heizkosten bei Leerstand von Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus.BGH21.01.2004
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VIII ZR 209/03 - Unzulässiger bedingter ParteiwechselLeitsatz: Ein Klägerwechsel kann nicht wirksam unter der Bedingung erklärt werden, daß das Gericht die Zulässigkeit der Klage des ursprünglichen Klägers als Prozeßstandschafter verneint.BGH21.01.2004