Urteil Kündigung durch Telefax ausreichend
Schlagworte
Kündigung durch Telefax ausreichend
Leitsätze
1. Bei einer Klausel im Geschäftsraummietvertrag, wonach die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, ist lediglich Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; die Versendung als Einschreibebrief soll nur den Zugang der Kündigung sichern.
2. Ein Telefax wahrt die gewillkürte Schriftform.
3. Ein Schreiben gilt auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger dieser Zeilen durch Krankheit oder Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?