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Urteil Kündigung durch Telefax ausreichend


Schlagworte

Kündigung durch Telefax ausreichend

Leitsätze

1. Bei einer Klausel im Geschäftsraummietvertrag, wonach die Kündigung durch einen eingeschriebenen Brief zu erfolgen habe, ist lediglich Schriftform als Wirksamkeitserfordernis für die Kündigungserklärung vereinbart; die Versendung als Einschreibebrief soll nur den Zugang der Kündigung sichern.

2. Ein Telefax wahrt die gewillkürte Schriftform.

3. Ein Schreiben gilt auch dann als zugegangen, wenn der Empfänger dieser Zeilen durch Krankheit oder Urlaub daran gehindert ist, von dem Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen.

(Leitsätze der Redaktion)

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