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BVerwG 7 C 16.03 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Besitzerwerb nach VerfolgungsmaßnahmeLeitsatz: Ein Vermögenswert ist nicht mehr von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen, wenn er nach dem Ende der Verfolgungsmaßnahme wieder in den Besitz des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger gelangt ist.BVerwG28.10.2004
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BVerwG 7 B 129.04 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Abwesenheitspfleger für EnteignungLeitsatz: Die Anordnung einer Abwesenheitspflegschaft stellt erst dann eine unlautere Machenschaft dar, wenn die handelnden Behörden mit der Anordnung eine sonst nicht mögliche Enteignung erst ermöglichen wollten.BVerwG21.10.2004
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BVerwG 3 C 43.03 - ???Leitsatz: Ein Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes besteht auch dann, wenn nur eine der nach den Nutzungsarten eindeutig abgrenzbaren Teilflächen einheitlich für eine Aufgabe genutzt wurde, hinsichtlich des anderen Teils jedoch eine Mischnutzung für mehrere Verwaltungsaufgaben vorlag. Die mischgenutzte Teilfläche steht dem Verwaltungsträger zu, für dessen Aufgaben sie überwiegend genutzt wurde. Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, daß am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluß an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125 = ZOV 2003, 116). Die Kontinuität der Nutzung, deren Sicherung der Restitutionsausschluß nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dient, wird nicht dadurch unterbrochen, daß auf dem Grundstück nach den Umbaumaßnahmen andere Aufgaben desselben Verwaltungsträgers durchgeführt werden.BVerwG07.10.2004
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BVerwG 7 C 7.04 - ???Leitsatz: Wenn ein Anwalt bereits im Ausgangsverfahren tätig geworden ist, gehört zu den Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren nur der Teil der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, der durch das Widerspruchsverfahren verursacht worden ist.BVerwG05.10.2004
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BVerwG 7 C 23.03 - ???Leitsatz: Bei der Veräußerung eines Vermögensgegenstands durch einen Treuhänder sind Berechtigte i. S. des § 1 Abs. 6 i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG der verfolgte Treugeber und seine Rechtsnachfolger, wenn das Treuhandverhältnis der Abwendung verfolgungsbedingter Vermögensschäden diente. Die Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlusts (§ 1 Abs. 6 VermG i.V.m. Art. 3 REAO) gilt für eine Veräußerung im Rahmen eines solchen Treuhandverhältnisses auch dann, wenn für den Käufer nicht erkennbar ist, daß es sich um Verfolgtenvermögen handelt.BVerwG23.09.2004
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BVerwG 3 C 42.03 - Entschädigung; Ausgleichsleistung; Reinvermögenssermittlung; Anlagevermögen; Umlaufvermögen; Rechnungsabgrenzungsposten; Schuldenrückstellung; Stichtagsbilanz; Betriebsschulden; WestvermögenLeitsatz: Bei der Ermittlung des Reinvermögens nach § 4 Abs. 2 EntschG ist die Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie der Schulden nach den Grundsätzen des steuerlichen Bewertungsrechts und des Lastenausgleichsrechts vorzunehmen, nicht nach denen des Handelsrechts. Die in die maßgebliche Bilanz für den letzten Stichtag vor der Schädigung oder eine sonstige beweiskräftige Unterlage im Sinne von § 4 Abs. 2 EntschG eingestellten aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind beim Anlage- und Umlaufvermögen, die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sowie die Rückstellungen sind als Schulden zu berücksichtigen. Wird in der maßgeblichen Bilanz oder sonstigen beweiskräftigen Unterlage bei den Aktiva auch Westvermögen ausgewiesen, das nicht der entschädigungslosen Enteignung im Beitrittsgebiet unterlegen hat, sind die Betriebsschulden des Unternehmens nach Maßgabe von § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 und Satz 3 EntschG entsprechend zu mindern. Zu Reparationszwecken demontierte Wirtschaftsgüter sind nach § 1 Abs. 3 AusglLeistG nur dann bei der Berechnung der Ausgleichsleistung auszuklammern, wenn die Wegnahme vor der entschädigungslosen Enteignung erfolgt ist. Eine entsprechende Minderung der Betriebsschulden erfolgt nicht.BVerwG16.09.2004
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BVerwG 3 C 32.03 - ???Leitsatz: Berechtigter im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist derjenige, der durch die den Entschädigungsanspruch oder den Anspruch auf Ausgleichsleistung auslösende Maßnahme unmittelbar geschädigt wurde. Die Anteilsdegression nach dieser Vorschrift setzt nicht voraus, daß der unmittelbar Geschädigte als "Stichtagsberechtigter" auch noch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes gelebt hat.BVerwG16.09.2004
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BVerwG 7 B 48.04 - Ablösebetrage für die bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangene dingliche Rechte; staatliche Verwaltung; Baukredite für die Finanzierung der Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum durch Instandsetzungen und InstandhaltungenLeitsatz: 1. Für die Festsetzung eines Ablösebetrages für die bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangenen dinglichen Rechte ist unerheblich, ob die durch das frühere Recht gesicherte Forderung fortbesteht. 2. Eine auf der Grundlage der Grundstückskontrollverordnung (GKVO) angeordnete Verwaltung kann den in § 1 Abs. 4 VermG aufgeführten Fallgruppen staatlicher Verwaltung weder gleichgestellt noch als an die Rechtsvorschriften zur Anordnung der staatlichen Verwaltung anknüpfende faktische staatliche Verwaltung bewertet werden. 3. Zu den Baukrediten, für die gem. § 18 Abs. 2 VermG Grundpfandrechte vom staatlichen Verwalter bestellt wurden, gehören auch die nach § 1 Abs. 1 Buchst. c der Finanzierungsverordnung gewährten Baukredite für die Finanzierung der Schaffung und Erhaltung von privatem Wohnraum durch Instandsetzungen und Instandhaltungen.BVerwG02.09.2004
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BVerwG 7 B 47.04 - Rückübertragungsanspruch; Auskehranspruch; ErlösauskehrLeitsatz: An die Stelle eines Rückübertragungsanspruchs tritt auch dann der Anspruch auf Auskehr des Erlöses, wenn der beanspruchte Vermögenswert zwar vor Inkrafttreten des Vermögensgesetzes veräußert wurde, die Verfügung aber erst danach wirksam geworden ist.BVerwG01.09.2004
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BVerwG 8 C 19.03 - Löschung einer staatlichen Beteiligung; Übertragung einer staatlichen Beteiligung; staatliche Beteiligung; Unternehmensreste; Unternehmensbeteiligung; Schädigung; Rückzahlungspflicht; Unternehmenstrümmerrestitution; Konservenfabrik; Liquidationsgesellschaft; Antragserfordernis; BetriebsteilLeitsatz: Die Löschung oder Übertragung einer staatlichen Beteiligung gemäß § 6 Abs. 5 c VermG setzt einen Antrag der Gesellschafter oder ihrer Rechtsnachfolger voraus, der auch konkludent gestellt werden kann. Sind Unternehmensreste bestandskräftig direkt dem Gesellschafter und nicht der wieder aufgelebten Gesellschaft, in deren Eigentum sie im Zeitpunkt der Schädigung standen, zurückgegeben worden, so hat der Gesellschafter eine ihm damals wegen der Schädigung tatsächlich zugeflossene Geldleistung zurückzuzahlen.BVerwG25.08.2004