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Suchergebnis Urteilssuche (11 - 20 von 608)

  1. BVerwG 3 B 57.04 - Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzwert; Rückgabe einzelner Vermögenswerte; Entschädigung für Unternehmen; Unternehmensentschädigung
    Leitsatz: Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen sind Betriebsgrundstücke mit dem Einheitswert oder Ersatzwert in Ansatz zu bringen, bei der Rückgabe einzelner Vermögenswerte dagegen ist deren Wert im Zeitpunkt der Rückgabe von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.
    BVerwG
    21.12.2004
  2. BVerwG 8 B 101.04 - Pflichtteilsberechtigter, Nachlaß
    Leitsatz: Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Rechtsnachfolger des verstorbenen Geschädigten, sondern nur Inhaber einer gegen den Nachlaß gerichteten Geldforderung; er kommt daher als Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG nicht in Betracht.
    BVerwG
    21.12.2004
  3. 9 O 257/04 - ???
    Leitsatz: Für die Entscheidung über Ansprüche auf Zahlung des Verkehrswertes sind nicht die Zivilgerichte, sondern die Verwaltungsgerichte zuständig.
    LG Berlin
    21.12.2004
  4. VI ZR 306/03 - Erschleichung zweckgebundener öffentlicher Mittel; Schaden bei Wohnungsbauförderungsdarlehen an Nichtberechtigten
    Leitsatz: Werden zweckgebundene, öffentliche Mittel infolge falscher Angaben ausbezahlt, obwohl der Empfänger nicht zu der begünstigten Bevölkerungsgruppe gehört, besteht der Schaden schon in der Verringerung der zweckgebundenen Mittel, ohne daß insoweit der erstrebte Zweck erreicht wird.
    BGH
    21.12.2004
  5. 30 M 8117/04 - Keine Hinderung der Räumungsvollstreckung durch bloß vorgeschobene Besitzansprüche Dritter
    Leitsatz: Der Gerichtsvollzieher ist zur Zwangsräumung verpflichtet, wenn der Schuldner Nutzungsrechte Dritter nicht glaubhaft dartun kann und der Name des angeblichen Nutzungsberechtigten kurz vor der Räumungsvollstreckung an die Tür geschrieben wurde.
    AG Charlottenburg
    20.12.2004
  6. 8 U 66/04 - Angemessene Frist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wg. Nichtzahlung der Mietkaution
    Leitsatz: 1. Die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB (Kündigung nur in angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund) ist auch für die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 BGB anzuwenden. 2. Ist die Nichtzahlung einer Kaution als eine erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 543 BGB anzusehen, beginnt die angemessene Frist für die Kündigung nicht zu laufen, da es sich um einen Dauertatbestand handelt. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    20.12.2004
  7. 6 C 191/04 - Keine Berücksichtigung der Einnahmen aus Vermietung des Daches für Mobilfunkantennen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung
    Leitsatz: Einnahmen aus der Vermietung der Dachfläche zur Aufstellung einer Mobilfunkantenne sind Sondereinnahmen und in der Wirtschaftlichkeitsberechnung für preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen (Anschluß an LG Frankfurt/Main ZMR 2002, 5779).
    AG Schöneberg
    20.12.2004
  8. 67 S 213/04 - Mietpreisüberhöhung kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung einer die Wesentlichkeitsgrenze des § 5 WiStG übersteigenden Miete berechtigt den Wohnraummieter nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund. 2. Das Ansteigen der Mieten ist ebensowenig wie das Zweckentfremdungsverbot ein hinreichendes Indiz für das Ausnutzen eines geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen.
    LG Berlin
    20.12.2004
  9. 214 C 1010/04 - Wassersperre durch Eigentümergemeinschaft
    Leitsatz: Die Unterbrechung der Wasserversorgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil der Wohnungseigentümer seinen Wohngeldanteil nicht an die Gemeinschaft gezahlt hat, stellt gegenüber dem Mieter der Eigentumswohnung eine verbotene Eigenmacht dar, gegen die dieser im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen kann.
    AG Charlottenburg
    17.12.2004
  10. 65 S 323/04 - Gläubiger kann Verjährungsfrist trotz Mietbeendigung ausnutzen
    Leitsatz: Trotz beendeten Mietverhältnisses darf der Vermieter die Verjährungsfrist hinsichtlich Betriebskostennachzahlungsansprüchen in zeitlicher Hinsicht ausnutzen. Ohne das Hinzutreten besonderer Umstände muß der Mieter auch damit rechnen, daß der Vermieter noch Forderungen geltend macht, so daß keine Verwirkung besteht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    17.12.2004