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Urteil Wassersperre durch Eigentümergemeinschaft
Schlagworte
Wassersperre durch Eigentümergemeinschaft
Leitsatz
Die Unterbrechung der Wasserversorgung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft, weil der Wohnungseigentümer seinen Wohngeldanteil nicht an die Gemeinschaft gezahlt hat, stellt gegenüber dem Mieter der Eigentumswohnung eine verbotene Eigenmacht dar, gegen die dieser im Wege der einstweiligen Verfügung vorgehen kann.
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