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Urteil Angemessene Frist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wg. Nichtzahlung der Mietkaution
Schlagworte
Angemessene Frist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung wg. Nichtzahlung der Mietkaution
Leitsätze
1. Die Vorschrift des § 314 Abs. 3 BGB (Kündigung nur in angemessener Frist nach Kenntnis vom Kündigungsgrund) ist auch für die außerordentliche fristlose Kündigung gem. § 543 BGB anzuwenden.
2. Ist die Nichtzahlung einer Kaution als eine erhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 543 BGB anzusehen, beginnt die angemessene Frist für die Kündigung nicht zu laufen, da es sich um einen Dauertatbestand handelt. (Leitsätze der Redaktion)
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