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Urteil Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen
Schlagworte
Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen; Betriebsgrundstück; Einheitswert; Ersatzwert; Rückgabe einzelner Vermögenswerte; Entschädigung für Unternehmen; Unternehmensentschädigung
Nichtamtlicher Leitsatz
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Entschädigung für Unternehmen sind Betriebsgrundstücke mit dem Einheitswert oder Ersatzwert in Ansatz zu bringen, bei der Rückgabe einzelner Vermögenswerte dagegen ist deren Wert im Zeitpunkt der Rückgabe von der Bemessungsgrundlage abzuziehen.
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