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12 O 633/04 - Ausnahmsweise kein Herausgabeanspruch des Mieters trotz verbotener Eigenmacht des Vermieters; eigenmächtiger Austausch von Schlössern; Wiedereinräumung des Besitzes; Nutzungsentgelt im Insolvenzverfahren; PfandrechtLeitsatz: 1. Der Austausch von Schlössern durch den Vermieter, der sein Pfandrecht am Inventar sichern will, ist eine verbotene Eigenmacht. 2. Gleichwohl ist ein Antrag des Mieters auf Wiedereinräumung des Besitzes oder auf Duldung der Wegnahme des Inventars zurückzuweisen, wenn der Vermieter seinen Anspruch auf Herausgabe im einstweiligen Verfügungsverfahren geltend macht. 3. Der Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung ist im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eine Masseschuld, so daß der Vermieter sein Pfandrecht nicht nur im Wege der abgesonderten Befriedigung geltend machen kann, sondern die Pfandverwertung nach allgemeinen Vorschriften betreiben darf. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin06.12.2004
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32 O 717/03 - Änderung der Betriebskostenabrechnung bei rückwirkender Festsetzung der GrundsteuerLeitsatz: Der Geschäftsraumvermieter ist jedenfalls dann zur Nachforderung von Grundsteuer im Rahmen einer neuen Betriebskostenabrechnung berechtigt, wenn die Grundsteuer rückwirkend festgesetzt wurde und die früheren Abrechnungen den Vermerk enthalten: "z. Zt. 0".LG Berlin26.05.2004
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34 O 387/04 - Einbehaltene Betriebskostenvorschüsse und verspätete AbrechnungLeitsatz: Hat der Mieter vertragswidrig Betriebskostenvorschüsse nicht gezahlt und rechnet der Vermieter über Betriebskosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist (verspätet) ab, kann der Vermieter einen Zahlungssaldo in Höhe der vom Mieter nicht gezahlten Vorschüsse geltend machen. Lediglich mit der Nachforderung von weiteren durch die vereinbarten Vorschüsse nicht gedeckten Kosten ist er ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin01.11.2004
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3 O 504/03 - Voraussetzungen der Duldungspflicht zur Unterfangung der NachbarwandLeitsatz: 1. Der Grundstückseigentümer kann bei Errichtung einer zweiten Grenzwand Zustimmung des Nachbarn zur Unterfangung der Nachbarwand verlangen. 2. Der Nachbar kann die Zustimmung nicht von einer vorherigen Sicherheitsleistung abhängig machen. 3. Voraussetzung ist aber, daß das Bauvorhaben insgesamt öffentlich-rechtlich zulässig ist; die Darlegung der Zulässigkeit der Unterfangungsarbeiten allein reicht nicht.LG Berlin07.05.2004
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48 S 28/04 - Einwendung der Unbilligkeit der BSR-Tarife bereits im Zahlungsprozeß; behördliche Genehmigung ohne IndizwirkungLeitsatz: 1. Selbst wenn - wie im Falle der Berliner Stadtreinigungsbetriebe - die Tarife behördlich genehmigt werden, sind sie gerichtlich auf ihre Billigkeit hin überprüfbar. 2. Die Berliner Tarifgenehmigungsbehörde ist nicht als objektiver Dritter anzusehen, solange das Land Berlin Gewährsträger der Berliner Stadtreinigungsbetriebe ist und ein Eigeninteresse am wirtschaftlichen Fortbestand der BSR besitzt. 3. Der Kunde der BSR ist mit seinem Einwand, die Tarife seien unbillig, nicht auf den Rückforderungsprozeß verwiesen. Auch die Leistungsbedingungen der BSR schließen den Einwand der Unbilligkeit im Zahlungsprozeß nicht aus.LG Berlin19.05.2004
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48 S 89/04 - Keine Eigentümerhaftung für Entsorgung von Abfällen zur VerwertungLeitsatz: 1. Bei Speiseresten aus einer Gastwirtschaft handelt es sich um Abfälle zur Verwertung und nicht zur Beseitigung; hierfür besteht kein Anschluß- und Benutzungszwang. 2. Bei fehlendem Anschluß- und Benutzungszwang können die BSR Entgelt nur von ihrem Vertragspartner verlangen, nicht jedoch unabhängig davon vom Grundstückseigentümer. 3. Der Umstand, daß in den Rechnungen der BSR Mehrwertsteuer ausgewiesen wird, ist ein Indiz dafür, daß die BSR nicht hoheitlich handelte, sondern wie ein Unternehmer und sich nur an den jeweiligen Vertragspartner halten kann.LG Berlin15.12.2004
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48 S 97/03 - Konkludenter Wasserliefervertrag mit Eigentümergemeinschaft; Wasserrechnung für StellplatzeigentümerLeitsatz: 1. Durch die Entnahme von Wasser wird ein konkludenter Kaufvertrag mit den Wasserbetrieben abgeschlossen; bei einer Eigentümergemeinschaft kommt der Vertrag mit allen Miteigentümern zustande, unabhängig davon, ob sie Wasser verbrauchen oder nicht. 2. Jeder Eigentümer haftet als Gesamtschuldner unabhängig von der Größe seines Miteigentumsanteils (hier: 0,77 % für Motorradeinstellplatz).LG Berlin28.01.2004
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4 O 125/03 - Widerrufsrecht gegenüber der Bank bei ImmobilienfondsLeitsatz: Eine Bank, die sich in das Vertriebssystem eines Immobilienfonds einbinden läßt, muß sich die Haustürsituation (Widerrufsrecht) zurechnen lassen.LG Berlin06.10.2004
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5 O 260/04 - Kein Maklerlohn bei RücktrittsvorbehaltLeitsatz: Der Provisionsanspruch eines Maklers entsteht aufgrund des Rücktritts des Käufers von dem Grundstückskaufvertrag in der Regel dann nicht, wenn der notarielle Kaufvertrag ein von der Bebauungsfähigkeit des Grundstücks abhängiges Rücktrittsrecht des Käufers enthält. Denn dann dürfte es in der Regel der Wille der Vertragsparteien sein, den Vertrag noch so lange in der Schwebe zu lassen, bis die Bebauungsfähigkeit feststeht.LG Berlin30.09.2004
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62 S 111/04 - Angabe der Brennstoffkosten bei GaszentralheizungLeitsatz: 1. Bei einer Gaszentralheizung sind in der Heizkostenabrechnung Brennstoffkosten nach Ablesedaten und Lieferumfang aufzuschlüsseln. 2. Nach Modernisierungsmaßnahmen darf der Vermieter die notwendigen Folgekosten auf den Mieter abwälzen und auch einen Vorschuß geltend machen (hier: Zentralheizung statt Ofenheizung).LG Berlin29.07.2004